- Manöver (Schifffahrt)
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Unter einem Manöver versteht man die nautisch-technischen Maßnahmen, durch die ein Schiff in eine andere Lage oder geänderte Position gebracht wird (manövriert wird).
Inhaltsverzeichnis
Einzelne Manöver
- Ankermanöver: Manöver beim Ankern (vor Anker gehen und Anker lichten)
- Anlegemanöver werden gefahren, um ein Wasserfahrzeug an einem Ziel festzumachen.
- Ablegemanöver werden gefahren, um ein Wasserfahrzeug von seiner festgemachten Stelle freizubringen.
- Backbrassen: Abbremsen von Segelschiffen durch ein Gegen-den-Wind-Stellen der Segel.
- Ententeich fahren: Auf offener See gefahrener Vollkreis. In Lee entsteht durch die Kreisbewegung und den Schutz der Bordwand glattes Wasser: der Ententeich. Aus dieser relativ ruhigen See mit geringer Wellenhöhe kann man Beiboote gefahrlos wassern oder Personen und Gegenstände einfacher aufnehmen. Im Zweiten Weltkrieg wurden so die im Wasser gelandeten Katapult-Flugzeuge wieder an Bord genommen.
- Irrer Iwan: Vollkreis-Manöver von U-Booten
- Mann-über-Bord-Manöver: Manöver zur Bergung einer Person, die über Bord gegangen ist („MOB“; Abkürzung von: Man over Board), siehe auch:
- Manöver des letzten Augenblicks: Wenn es zur Vermeidung einer Kollision unerlässlich ist, darf von den Ausweichregeln abgewichen werden (vgl. Kollisionskurs).
- Wende (nur Segler): Änderung der Segelstellung mit anschließender Kursänderung um 90 Grad. Bei der Wende nach Lee wird synonym der Begriff Ree! verwendet.[1]
An einem All-Hands-Manöver müssen sich alle Besatzungsmitglieder („alle Hände“) wegen der Schwierigkeit oder der notwendigen Schnelligkeit in einer Gefahrensituation beteiligen. Beispiel: Segelbergen wegen eines plötzlich heraufziehenden Sturmes.
Manövrierfähigkeit
Manövrierfähigkeit ist die allgemeine Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz eigener oder fremder Steuerhilfen ein gewünschtes Manöver auszuführen. Im Einzelnen werden bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten unterschieden:
- Anfahr-/(Stopp)vermögen ist die Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz seiner Hauptantriebsanlage durch positiven (negativen) Propellerschub eine beschleunigte (verzögerte) Längsbewegung durchzuführen.
- Anschwenkvermögen ist das Verhalten eines Schiffes, auf den Einsatz von Steuerhilfen mit einer Lageveränderung, verbunden mit einer Positionsänderung, zu reagieren.
- Drehfähigkeit ist die Eigenschaft des Schiffes, unter Einsatz von Steuerhilfen seine Lage zu verändern; meist ist damit auch eine Positionsveränderung verbunden.
- Stützfähigkeit ist das Vermögen, eine eingeleitete Drehbewegung mit oder ohne Einsatz von Steuerhilfen zum Stillstand zu bringen.
Siehe auch
Einzelnachweise
Kategorie:- Schiffsmanöver
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