- Aplasia
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Als Aplasie (von griechisch a- „nicht“ und plastein „gestalten“, „formen“) wird in der Medizin die Nichtausbildung eines Organes trotz vorhandener Organanlage (im Unterschied zur Agenesie) bezeichnet. In der Embryonalentwicklung kann es bei praktisch jedem Organ zu einem völligen Fehlen des Organes kommen. Wird das Organ zu klein ausgebildet, so spricht man von einer Hypoplasie.
Aplasien führen bei lebenswichtigen Organen zu einem Absterben des Fötus und zu Fehlgeburten. Manche Organe sind jedoch nicht lebenswichtig oder ihre Funktion kann anderweitig, zum Beispiel bei paarigen Organen durch das Organ der anderen Seite, ersetzt werden. Dann kann eine Aplasie auch ohne lebensbedrohliche Folgen bleiben (z. B. Aplasie der Gallenblase, eines Schilddrüsenlappens, einer Niere oder der Geschlechtsorgane).
Insgesamt sind Aplasien selten (meist < 1/1000) und ihre genaue Ursache lässt sich oft nicht erkennen. Unter dem Einfluss teratogener Stoffe (zum Beispiel Thalidomid), teratogener Viren oder radioaktiver Strahlen sind sie gehäuft zu finden (siehe beispielsweise Amniotisches-Band-Syndrom).
In der Tumormedizin bezeichnet man Patienten, die als Folge einer Zytostatikabehandlung eine extreme Verminderung der weißen Blutzellen (Leukozyten) haben, als aplastisch oder im Zustand der Aplasie befindlich.
Siehe auch
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