- Apothekerschaltung
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Die Apothekerschaltung ist eine in der Telekommunikation gebräuchliche Bezeichnung für die Umleitung eines Türrufs einer Tür-Freisprecheinrichtung über eine Telefonanlage zu einem externen Teilnehmer.
Betätigt jemand den Klingelknopf, so läuten ohne Apothekerschaltung nur Telefone einer Telefon-Nebenstellenanlage im Haus. Der Gerufene kann mit dem Besucher an der Haustüre sprechen, z. B. mit einem Schnurlos-Telefon auch vom Garten aus. Wenn in der Telefonanlage die Möglichkeit einer Apothekerschaltung vorgesehen ist, diese programmiert wurde und aktiviert ist, erfolgt beim Drücken des Klingelknopfes der Aufbau einer für den Betreiber kostenpflichtigen Verbindung über das Telefonnetz zu einem externen Teilnehmer. Dies kann sowohl ein Festnetzanschluss als auch Mobiltelefon sein.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch Wählen einer Codenummer vom Telefon aus einen elektrischen Türöffner zu betätigen. Manche Telefonanlagen unterbinden diese Möglichkeit der Fernöffnung aus Sicherheitsgründen, bei einigen muss diese Möglichkeit explizit freigegeben werden.
Diese besondere Anschaltung wurde zuerst bei Apotheken benutzt, wodurch sich der Name erklärt. Ein Apotheker muss dann während des Bereitschaftsdienstes nicht die Nacht in der Apotheke verbringen, sondern wird durch den Türruf des Kunden auch in seinem Haus oder unterwegs erreicht. Selbstverständlich ist dabei sicherzustellen, dass der Apotheker bei Nutzung der Apothekerschaltung seine Apotheke auch schnell genug erreichen kann.
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