- Matrimonium
-
Matrimonium ist ein lateinisches Wort für Ehe. Es wird in zahlreichen römischen und kanonischen Rechtstexten sowie in kirchlichen Quellen verwendet. Vom Wortstamm her ist es mit mater (Mutter) verwandt, betont also besonders den Ehezweck der Erzeugung von Nachkommen, andere Ehezwecke (gegenseitige Hilfe - mutuum adiutorium; eheliche Liebe) tauchen begrifflich hier noch nicht auf. In einigen romanischen Sprachen hat sich das Wort für "Ehe" aus "Matrimonium" entwickelt, zum Beispiel im Spanischen matrimonio oder im Englischen matrimony.
Definition des Matrimonium im Römischen Eherecht
Nuptiae autem sive matrimonium est viri et mulieris coniunctio, individuam consuetudinem vitae continens. (Corpus Iuris Civilis, Institutionen 1,9,1)
Heirat oder Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau zu einer ungeteilten Lebensgemeinschaft. (Vgl. hierzu nach deutschem Recht den Begriff der "ehelichen Lebensgemeinschaft" in § 1353 BGB.)
Bedeutende Enzykliken
- Casti connubii (1930)
- Humanae vitae (1968)
Zusammengesetzte Begriffe
- matrimonium ad morganaticum - morganatische Ehe, Ehe zur linken Hand
- matrimonium consummatum - vollzogene Ehe
- matrimonium legitimum - legitime, den Gesetzen entsprechende Ehe
Kategorien:- Ehe im Christentum
- Kanonisches Recht
Wikimedia Foundation.