- Mauerwerksvernadelung
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Der Begriff Mauerwerksvernadelung kommt aus dem Bauwesen und bezeichnet die Verbindung der beiden Mauerwerksschalen einer zweischaligen Außenwand mit Drahtankern, den sog. Luftschichtankern.
Im norddeutschen Bereich wird häufig ein zweischaliges Mauerwerk, bestehend aus dem Hintermauerwerk, der sog. Tragschale und der Verblendfassade, der sog. Wetterschale, gewählt. Die außenliegende Wetterschale besteht in der Regel aus einer 11,5 cm dicken, Verblendfassade aus Vormauersteinen und soll gegen Witterungseinflüsse, insbesondere Regennässe, schützen. Zwischen der Verblendfassade und dem tragenden Hintermauerwerk mit einer Stärke von 17,5 bis 24 cm Mauerstärke ist häufig eine Luftschicht (etwa 4 cm) und eine Dämmschicht (etwa 10 cm) angeordnet.
Damit die schlanke, d.h. im Verhältnis zur Höhe dünne Verblendfassade standsicher ist, wird sie mit der dahinter liegenden Tragschale über Luftschichtanker verbunden. Diese Drahtanker leiten Zug- und Druckkräfte in das tragende Hintermauerwerk ein. Sie werden beim Mauern der Tragschale mit in die Fugen eingelegt und stehen dann dem Maurer beim Hochmauern der Wetterschale zum Einbinden in die Mörtelschicht zur Verfügung. Die Anzahl der zu verwendenden Luftschichtanker ist in der DIN 1053 geregelt. Im Regelfall geht man davon aus, dass in der Fläche eine Menge von fünf Stück/Quadratmeter und im Randbereich sowie an den freien Rändern eine Linienverankerung alle 30 cm zu erfolgen hat.
Bis zum Jahr 1972 durften galvanisch verzinkte Luftschichtanker eingebaut werden. Da es dabei zu Korrosionen der Nadeln kam, die teilweise zum Abriss des Mauerwerks führten, dürfen die Luftschichtanker inzwischen nur noch in V4A-Werkstoff eingebaut werden. Die obersten Bauaufsichtsbehörden haben hierzu mehrere Warnungen an Immobilienbesitzer herausgegeben.
Quelle
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