Mehrstimmrecht

Mehrstimmrecht

Ein Mehrstimmrecht ist im Zusammenhang einer Aktiengesellschaft das durch die Satzung begründete Sonderrecht eines Gesellschafters, mehr Stimmen abzugeben, als es seiner Beteiligung entspricht.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Der Aktionär hat durch Mehrstimmrechtsaktien im Verhältnis zur Kapitalbeteiligung überdurchschnittlich hohe Stimmrechte.

Geschichte

Mehrstimmrechte wurden vor allem von 1920 bis 1923, in einer Zeit hoher Inflation, zum Schutz vor Überfremdung ausgegeben. Die Mehrstimmrechtsaktien befanden sich meist im Besitz der Verwaltung der Aktiengesellschaften.

Aktuelle Regelungen

Seit 1998 sind sie durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich unzulässig. Bestehende Mehrfachstimmrechte entfallen innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren gegen einen angemessenen Ausgleich ihres Wertes. Die für die Wirtschaft zuständige oberste Behörde eines Landes kann jedoch Mehrfachstimmrechte gewähren, wenn diese zur Wahrung überwiegender gesamtwirtschaftlicher Belange erforderlich sind.

Bestimmungen zu Mehrfachstimmrechten sind in § 12 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz geregelt. Weiterhin ist nach dem Deutscher Corporate Governance Kodex der Bestand an Mehrstimmrechten eine besonders hervorzuhebene Abweichung von Corporate Governance Standard.

Siehe auch

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