- Mehrwegpfand
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Das Mehrwegpfand ist eine Abgabe auf Flaschen und Gefäße, die wiederverwendet werden können. Im Gegensatz zum Einwegpfand, dessen Produkte nach der Rücknahme in ihre Grundbestandteile zerlegt und weiterverarbeitet werden, beispielsweise zu Kunststoffgranulat, erfolgt beim Mehrwegpfand der direkte Rücklauf in die Produktion. Flaschen und Gefäße werden chemisch gereinigt und dem Warenkreislauf erneut zugeführt.
Auch auf die CO2-Zylinder für Wasser-Sprudel-Geräte wird in Deutschland ein Mehrwegpfand erhoben.
Des Weiteren achtet beim Mehrwegpfand der Abfüller darauf, dass möglichst alle Flaschen unbeschädigt zurücklaufen. Denn nur so lohnt sich für ihn die Investition in die haltbaren Flaschen, die ein mehrfaches Befüllen zulassen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliches
Das Mehrwegpfand ist nicht wie das Einwegpfand in der Verpackungsverordnung geregelt. Somit gibt es keine generelle Rücknahmeverpflichtung für Händler. Normalerweise werden Mehrwegflaschen aber problemlos überall dort zurückgenommen, wo sie – oder solche gleicher Form – angeboten werden. Anspruch auf Rückerstattung des Mehrwegpfandes hat man rechtlich allerdings nur in dem Geschäft, in dem das Getränk gekauft wurde.
Beträge
In Deutschland beträgt das Mehrwegpfand für Bierflaschen üblicherweise 8 Cent, für Mineralwasserflaschen, PET-Mehrwegflaschen und Bügelbierflaschen 15 Cent, für Rahmen (Kasten ohne Flaschen) 1,50 Euro. Für Joghurtgläser und Milchflaschen wird ein Pfand von 15 Cent berechnet.
Das Pfand ist weder umsatzsteuerfrei, noch gilt es einheitlich als Brutto- oder Nettobetrag: Einzelhändler erheben das Pfand brutto, führen also daraus Umsatzsteuer ab, Großhändler dagegen erheben das Pfand netto, schlagen also Umsatzsteuer zusätzlich auf die genannten Beiträge auf.
Siehe auch
Weblinks
Kategorien:- Abfallrecht
- Verpackungswesen
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