Mehrwerttheorie — Mehr|wert|the|o|rie, die (marx.): Lehre vom ↑Mehrwert (2) … Universal-Lexikon
Mehrwerttheorie — 1. Charakterisierung: Von ⇡ Marx entwickelte Lehre, mit der er den Ursprung des Unternehmergewinns (Profit) aus der ⇡ Ausbeutung der lohnabhängigen Arbeiter nachzuweisen versucht. Das der ⇡ Arbeitswertlehre zugrunde liegende… … Lexikon der Economics
Mehrwertrate — ⇡ Mehrwerttheorie … Lexikon der Economics
Mehrwert — ⇡ Mehrwerttheorie. Literatursuche zu Mehrwert auf www.gabler.de … Lexikon der Economics
Arbeitswertlehre — Die Arbeitswerttheorie (Kurzform AWT, auch Arbeitswertlehre) ist eine historische Preisbildungstheorie, zu der insbesondere William Petty, Adam Smith und David Ricardo beigetragen haben. Von Karl Marx wurde sie in erweiterter Form zur… … Deutsch Wikipedia
Arbeitswerttheorie — Die Arbeitswerttheorie (Kurzform AWT, auch Arbeitswertlehre) ist ein Ansatz aus der klassischen Nationalökonomie. Danach wird der Wert einer Ware durch die Arbeitszeit bestimmt, die zu deren Produktion gesellschaftlich notwendig ist. Außerdem… … Deutsch Wikipedia
Ausbeutung — (englisch Exploitation) ist eine Bezeichnung für Ausnutzung oder Aufbrauchung jeglicher Art, wobei der Begriff besonders auf die Ausbeutung von Menschen durch Menschen bezogen wird. Genauer bestimmt wurde er in marxistischen Theorien als… … Deutsch Wikipedia
Transformationsproblem — Das Transformationsproblem innerhalb der Arbeitswerttheorie (hier abgekürzt: AWT) von Karl Marx bezeichnet die Frage, ob ein konsistentes formales Verfahren angegeben werden kann, das erlaubt, die in gesellschaftlich notwendiger Arbeitszeit… … Deutsch Wikipedia
Arbeit (Volkswirtschaftslehre) — Der Begriff Arbeit im volkswirtschaftlichen Sinne umfasst alle menschlichen Tätigkeiten, die unmittelbar der Einkommenserzielung dienen, unabhängig ob es sich bei diesem Produktionsfaktor um eine manuelle oder geistige Beschäftigung handelt.[1]… … Deutsch Wikipedia
Bankzinsen — Zins (von lat. census, Vermögensschätzung) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu… … Deutsch Wikipedia