- ArbG Frankfurt am Main
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Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der zwölf hessischen Arbeitsgerichte.
Inhaltsverzeichnis
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Es ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken Frankfurt am Main, Bad Homburg vor der Höhe, Königstein im Taunus und Usingen sowie der Gemeinde Kelsterbach aus dem Amtsgerichtsbezirk Rüsselsheim (siehe § 3 Nr. 2 des Hess. Ausführungsgesetzes zum ArbGG i.d.F. vom 7. März 2005, GVBl. 2005 (Nr. 8), S. 244 ff.).Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ergibt sich insbesondere dann, wenn die beklagte Partei ihren Sitz im Main-Taunus-Kreis, im Hochtaunuskreis, in Kelsterbach oder in Frankfurt am Main hat.
Gebäude und Größe
Das Arbeitsgericht befindet sich im Gutleutviertel gemeinsam mit dem Hessischen Landesarbeitsgericht im Behördenzentrum, das aus der früheren Gutleutkaserne entstanden ist.
Die Postanschrift lautet: Gutleutstraße 130, 60327 Frankfurt am Main.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main verfügt über 24 Kammern.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist das Hessische Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Weblink
Nachweise
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