Meineid

Meineid

Ein Meineid ist ein falscher Eid vor Gericht oder möglichen anderen Stellen, die nach dem Gesetz zur Abnahme von Eiden befugt sind.

Noch im Mittelalter wurde dem Meineid Schwörenden als Spiegelstrafe die Zunge herausgeschnitten oder die zum Schwören erhobene Hand abgeschlagen. Der Begriff Meineid leitet sich aus dem Althochdeutschen ab, wobei „mein“ nicht als Possessivpronomen zu verstehen ist, sondern „falsch“ bedeutet (meyn ahd.: falsch, vgl. engl.: mean).

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Ein Meineid ist im deutschen Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (§ 154 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege.

Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren geahndet wird. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen. Beispiele)

Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist die Vereidigung von Zeugen nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme, und steht im Ermessen des Gerichts (§ 59 StPO, § 391 ZPO).

Der Versuch des Meineides beginnt nicht mit der Falschaussage, sondern mit dem Schwören der Eidesformel. Wenn der Zeuge, der eine falsche Aussage gemacht hat, diese vor Ablegen des Eides noch berichtigt, hat er sich nicht strafbar gemacht.

Österreich

Wer vor Gericht gemäß § 288 Absatz 2 Strafgesetzbuch eine falsche Beweisaussage unter Eid ablegt oder mit einem Eid bekräftigt oder sonst einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch schwört, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Siehe auch

Weblinks

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  • Meineid — Sm std. (9. Jh., meinswart 8. Jh.), mhd. meineit, ahd. meineid, as. mēnēd Stammwort. Die Fügung, die auch in anord. meineiđr, ae. mānāþ, afr. mēnēth auftritt, ist entweder eine Zusammenrückung mit dem Adjektiv g. * maina falsch, gemein oder eine… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Meineid — (von dem mittelhochdeutschen mein, d.i. falsch), die eidliche Versicherung einer dem Schwörenden als unwahr bekannten Thatsache; s.u. Eid I. C) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Meineid — (vom mittelhochd. »mein«, d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu der man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, die (Art.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Meineid — Meineid, eidliche Versicherung einer dem Schwörenden als unwahr bekannten Tatsache; nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 153 fg.) mit Zuchthaus bis zu 10 J. und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, fahrlässiger M. mit Gefängnis bis zu 1 J.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Meineid — Meineid, Verbrechen des wissentlich falschen Eides oder der wissentlich vorsätzlichen Verletzung einer eidlich übernommenen Verbindlichkeit (Eidesbruch) …   Herders Conversations-Lexikon

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  • Meineid — Eid: Das wichtige gemeingerm. Rechtswort mhd. eit, ahd. eid, got. aiÞs, engl. oath, schwed. ed ist wahrscheinlich aus dem Kelt. entlehnt (beachte air. ōeth »Eid«, kymr. an udon »Meineid«). Von frühem kelt. Einfluss auf die Germanen zeugen auch… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Meineid — der Meineid, e (Aufbaustufe) vor Gericht geleisteter Schwur, mit dem vorsätzlich eine Falschaussage beschworen wird Beispiele: Er wurde wegen Meineides verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Meineid geleistet zu haben …   Extremes Deutsch

  • Meineid — Mein·eid der; eine Lüge, die man (meist in einer Gerichtsverhandlung) verwendet, obwohl man geschworen hat, die Wahrheit zu sagen <einen Meineid leisten, schwören; jemanden wegen Meineides verurteilen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Meineid — 1. Des Meineids der Verliebten lacht der Himmel. 2. Ein Meineid noch brennt, wenn Leib und Seel sich trennt. 3. Meineyd seynd vnbedachtsame Reden, nicht Sünden. – Lehmann, 929, 32; Eiselein, 457. Wir denken darüber allerdings anders und unsere… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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