Amtseid

Amtseid
Barack Obama bei der Ablegung des Eides zum Amtsantritt als 44. US-Präsident am 20. Januar 2009

Der Amts- bzw. Diensteid ist ein Eid oder eine Erklärung (z. B. in Form eines Gelöbnisses), den eine Person abgibt, bevor sie die Pflichten eines Amts oder Dienstes übernimmt. Normalerweise ist das Amt eine Position innerhalb einer Regierung oder Religionsgemeinschaft, obwohl solche Eide manchmal auch von Beamten anderer Organisationen abgelegt werden müssen (dann wird eher von Diensteid gesprochen).

Der Eid ist häufig durch Gesetze eines Staates, von Religionsgemeinschaften oder anderen Organisationen vorgeschrieben, bevor der Amtsinhaber die tatsächlichen Machtbefugnisse ausüben darf. Der Amtseid wird normalerweise bei einer Amtseinführung, Krönungsfeier oder anderer Zeremonie abgelegt, die mit der Amtsübernahme verbunden ist. Allerdings kann die Eidabgabe auch privat durchgeführt werden, um sie später, während einer öffentlichen Zeremonie, zu wiederholen.

Manche Amtseide sind Bekundungen der Loyalität gegenüber einer Verfassung, Gesetzestexten oder gegenüber einer Person oder eines anderen Amtsinhabers (z. B. ein Eid, um die Verfassung eines Staates zu wahren, oder die Loyalität gegenüber einem König). Je nach Gesetzen eines Staates kann ein Verstoß oder eine Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen des Eidesleistenden geben, wenn er dem geschworenen Amtseid untreu wird.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliches

Amts- und Diensteide haben eine alte Tradition, die in die Zeit der Aufklärung zurückreichen, allerdings auf die Vertragstheorie zurückgehen, die ihren Beginn im antiken Griechenland im 4. vorchristlichen Jahrhundert hatte: Man versuchte den Frieden im kriegserschütterten Griechenland über Verträge zu sichern. Ihr wesentlicher Inhalt bestand darin, dass der Vertrag zwischen allen Polis als Vertragspartner abgeschlossen wurde und jeder Polis ihre Autonomie zusicherte. (vgl. hierzu: allgemeiner Friede). Ein Amts-, bzw. Diensteid stellt demnach auch eine Art „Vertrag“ dar, der zwischen dem Volk und dem Eidesleistenden (meist vor Gott) geschlossen wird.

Beispiele

Situation in Deutschland

Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

Rechtliche Stellung in Deutschland

Deutschland verbindet mit dem Amtseid eine alte Tradition, die in die Zeit der Aufklärung zurückreicht. Schon der preußische König Friedrich der Große (1740–1786) definierte in seinem Staat das Wohl des Einzelnen als oberstes Prinzip im Land. Dies wurde im allgemeinen Landrecht (1794) rechtlich festgelegt. Der Amtseid befindet sich schon in der Reichsverfassung vom 28. März 1849 (Abschnitt VII, Artikel I. §190) und dann wieder in der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 (Artikel 42).

Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.

Unter anderem wurde der Artikel 56 GG in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Kommentar zum Grundgesetz (Artikel 56 Randnummern 4 und 10), wie folgt kommentiert:

„Schon nach dem Text des Art. 56, aber auch nach der einfachgesetzlichen Regelung, die diese Frage im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung gefunden hat, hängt der Beginn der Amtszeit bzw. der Amtsbefugnisse des Bundespräsidenten nicht von der Eidesleistung ab. Art. 56 verlangt lediglich, dass diese in nahem zeitlichem Zusammenhang mit dem Amtsantritt stattzufinden hat. Mehr ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten in keiner denkbaren Beziehung strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. Ä. gewertet würde.“

Und weiter:

„Kein Bundespräsident (und übrigens auch kein Bundeskanzler und kein Bundesminister) wird so zynisch und so machtbesessen sein, dass es ihm im Augenblick des Amtsantritts ausschließlich um die Macht, das Ansehen oder die persönlichen Vorteile geht, die mit dem anzutretenden Amt verbunden sind. Immer wird es ihnen darum gehen, „etwas zu bewirken“, d. h. Vorstellungen zu verwirklichen, die eng mit ihren politischen und ethischen Grundpositionen zusammenhängen, gleichgültig wie diese im einzelnen aussehen mögen und aus welchen geistigen Quellen sie sich speisen mögen. Auf diese Grundpositionen, die für den einzelnen u. U. wesentlich höher stehen und wesentlich verbindlicher sein mögen als irgendeine Rechtsvorschrift (und sei es die Verfassung), verpflichtet sich der neue Amtsträger vor der Öffentlichkeit zusätzlich, und wenn er sie halbwegs ernst nimmt, erwächst für ihn daraus ein Bündel zusätzlicher – eben außerrechtlicher – Motive, das Amt so zu führen, wie es der Verfassung und vor allem seinen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen entspricht.“

Diensteide in Deutschland

Für Bundesbeamte

Für Bundesbeamte ist dies in § 64 BBG geregelt.

Der Diensteid lautet:

"Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden (§ 64 Abs. 2 BBG).

Für Richter

Ein Richter legt folgenden Eid in einer öffentlichen Sitzung eines Gerichts ab (§ 38 Abs. 1 DRiG).

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

Amtseid in der DDR

In der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 lautete der Amtseid des Präsidenten der Republik nach Artikel 102[1]:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, die Verfassung und die Gesetze der Republik wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."

In der überarbeiteten Verfassung von 7. Oktober 1974 war der Amtseid in Artikel 68 für den Vorsitzenden, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und den Sekretär des Staatsrates wie folgt definiert[2]:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes der Deutschen Demokratischen Republik widmen, ihre Verfassung und die Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde."

Im Verfassungsentwurf vom 4. April 1990 findet sich der Amtseid in Artikel 72 für den Ministerpräsidenten und die Minister in folgender Form[3]:

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Recht und Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Dem Eid kann auch eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden.

Amtseid des österreichischen Bundespräsidenten

Nach Art. 62Vorlage:Art./Wartung/RIS-Suche des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes leistet der Bundespräsident bei Antritt seines Amtes vor der Bundesversammlung folgendes Gelöbnis[4]:

„Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“

Nach Art. 62Vorlage:Art./Wartung/RIS-Suche Abs. 2 B-VG ist die Beifügung einer religiösen Beteuerung zulässig.

Amtseid des Präsidenten von Ghana

Nach der Verfassung (zweiten Fassung) der Republik Ghana von 1992 leistet der gewählte Präsident folgenden Eid [5]:

Ich, (Name), der in das hohe Amt des Präsidenten der Republik Ghana gewählt wurde, schwöre (im Namen des allmächtigen Gottes) (gelobe feierlich), dass ich gegenüber der Republik von Ghana gewissenhaft und treu sein werde; dass ich die Verfassung der Republik von Ghana zu allen Zeiten bewahren, schützen und verteidigen werde; und dass ich mich dem Dienst und dem Wohle der Menschen in der Republik von Ghana widmen und gegenüber allen möglichen Personen gerecht sein werde.

Weiter (schwöre ich feierlich) (gelobe ich feierlich), dass, sollte ich zu irgendeiner Zeit diesen Amtseid brechen, ich mich dem Gesetz der Republik von Ghana fügen und alle Strafen dafür erleiden werde. (So wahr mir Gott helfe)

Amtseid des Präsidenten von Griechenland

Der Präsident der Republik leistet bei seinem Amtsantritt nach Art. 33 Abs. 2 der griechischen Verfassung vor dem Parlament folgenden Eid[6]:

Ich schwöre im Namen der Heiligen, Wesensgleichen und Unteilbaren Dreifaltigkeit, die Verfassung und die Gesetze zu wahren, für deren getreue Einhaltung zu sorgen, die nationale Unabhängigkeit und die Unversehrtheit des Landes zu verteidigen, die Rechte und Freiheiten der Griechen zu schützen und dem allgemeinen Interesse des griechischen Volkes zu dienen.

Amtseid des Präsidenten von Russland

Der russische Präsident legt während der Amtseinführung nach Art. 82 folgenden Eid ab[7]:

Ich schwöre in Ausübung der Vollmachten des Präsidenten der Russischen Föderation, die Rechte und Freiheiten der Menschen und Bürger zu respektieren und zu gewährleisten, die Verfassung der Russischen Föderation zu überwachen und zu schützen, die Souveränität, Unabhängigkeit, Sicherheit und Integrität des Staates zu schützen und den Bürgern treu zu dienen.

Amtseid eines Schweizerischen Bundesrates

Ablage des Amtseides von Ueli Maurer

Ein gewählter Bundesrat legt seinen Amtseid unmittelbar nach Annahme der Wahl ab. Bei einer Gesamterneuerungswahl legt der Bundesrat den Eid gemeinsam ab. Der Generalsekretär der Versammlung verliest die Eidesformel:

Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.

Der Kandidat erhebt die rechte Hand und spricht:

Ich schwöre es.

Der Eid kann auch in Form eines Gelöbnisses abgelegt werden.[8] Danach wird der Neugewählte als Bundesrat betitelt.

Amtseid des Präsidenten der Türkei

Mit Antritt seines Amtes leistet der Präsident der Republik vor der Türkischen Großen Nationalversammlung folgenden Eid [9]:

Ich schwöre vor der Großen Türkischen Nation und vor der Geschichte bei meiner Ehre und Würde, dass ich in meiner Eigenschaft als Präsident der Republik die Existenz und Unabhängigkeit des Staates, die unteilbare Einheit von Vaterland und Nation, die uneingeschränkte und bedingungslose Souveränität der Nation schützen werde, der Verfassung, dem Primat des Rechts, der Demokratie, den Prinzipien und Reformen Atatürks sowie dem Prinzip der laizistischen Republik verbunden bleiben werde, von dem Ideal, wonach im Geiste des Wohls und Heils der Nation, der nationalen Solidarität und der Gerechtigkeit jedermann die Menschenrechte und Grundfreiheiten genieße, nicht abweichen werde, mit all meiner Kraft mich um den Schutz und die Mehrung des Ruhmes und der Ehre der Republik Türkei sowie um die unparteiliche Erfüllung des Amtes, welches ich auf mich genommen habe, bemühen werde.

Amtseid der ukrainischen Parlamentsabgeordneten

Nach der ukrainischen Verfassung von 1996, leisten die Abgeordneten der Verchovna Rada, dem Parlament der Ukraine in Kiew, nach Art. 79, folgenden Eid [10]:

Ich leiste der Ukraine den Treueid. Ich verpflichte mich, mit all meinen Handlungen die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu verteidigen, für das Wohl von Vaterland und des ukrainischen Volkes zu sorgen. Ich schwöre, mich an die Verfassung und Gesetze der Ukraine zu halten, meine Pflichten im Interesse aller Mitbürger zu erfüllen.

Amtseid des Präsidenten der Vereinigten Staaten

Siehe Inauguration des US-Präsidenten Nach Art. II, Sec. 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten leistet der Präsident bei Amtsantritt folgenden Eid:

Ich, [Name] schwöre [oder bekräftige] dass ich das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten getreulich ausführen und die Verfassung der Vereinigten Staaten nach besten Kräften wahren, schützen und verteidigen werde

Eine religiöse Bekräftigung ist nicht obligatorisch, aber in Form von „So wahr mir Gott helfe“ üblich.

Siehe auch

Quellen

  1. Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949
  2. Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1974
  3. Verfassungsentwurf für die DDR vom 4. April 1990
  4. Österreichisches Bundes-Verfassungsgesetz
  5. Amtseid von Ghana (eng.)
  6. Amtseid des griechischen Präsidenten
  7. Amtseid des russischen Präsidenten
  8. Bundesratswahl von Ueli Maurer
  9. Amtseid der Türkei
  10. Amtseid der ukrainischen Parlamentsabgeordneten (ukrainisch)

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Amtseid – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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