Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste

Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste

Der Arbeitgeberverband neue Brief und Zustelldienste (AGV NBZ) ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern der privaten Postdienstleister.

Präsident der AGV NBZ ist Florian Gerster.

Der Arbeitgeberverband wurde von den privaten Postdienstleistern gegründet, nachdem die Postgewerkschaft ver.di mit dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste einen Tarifvertrag über einen Mindestlohn von 8,00 - 9,80 Euro je Stunde abgeschlossen hatte. Die Postdienstleister werfen dem AGV Postdienste vor, dass dieser von der Deutschen Post AG beherrscht sei und diese durch einen überhöhten Mindestlohn lästige Konkurrenz ausschalten wolle.

Im AGV NBZ sind neben lokalen und regionalen Postdienstleistern auch die großen Postdienstleister PIN Group, TNT Post und Citipost organisiert.

Nachdem sich die CDU/SPD Bundesregierung am 4. Dezember 2007 auf einen faktischen Mindestlohn im Postgewerbe nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz geeinigt hat, wurde dieses vom AGV NBZ und der PIN Group heftigt kritisiert und es wurden Massenentlassungen von Briefzustellern angekündigt.

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) und die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) haben am 18. Dezember 2007 einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages für Mehrwertbriefdienste an das Bundesministerium für Arbeit gestellt. Der Tarifvertrag für Mehrwertbriefdienste beinhaltet einen Mindestlohn mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Höhe von 6,50 € in Ostdeutschland und 7,50 € je Stunde in Westdeutschland und Berlin. [1]

Mehrwertbriefdienste werden derzeit nach § 51 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 4 Postgesetz lizenziert und weisen besondere, qualitativ höherwertige Leistungsmerkmale auf. Diese trennen sich klar von allgemeinen Briefdiensten ab. Diese Leistungsmerkmale sind unter anderem: Abholung nach 17:00 Uhr und Zustellung bis 12:00 Uhr mittags des folgenden Werktages, Geldzurückgarantie oder Sendungsverfolgung.

Quellen

  1. BdKEP Pressemitteilung vom 21.12.2007

Weblinks


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