- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
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Das österreichische Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) – kurz ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) – BGBl. Nr. 450/1994 ist die wichtigste grundlegende Rechtsvorschrift für den "technischen und hygienischen Arbeitnehmerschutz" in Österreich. Es trat mit 1. Januar 1995 in Kraft und wurde zuletzt mit BGBl. I Nr. 147/2006 geändert.
Basisdaten Titel: Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG) und mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Berggesetz 1975, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden Abkürzung: ASchG Typ: Bundesgesetz Geltungsbereich: Republik Österreich Rechtsmaterie: Arbeitsrecht Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Die Ratifizierung des EWR-Vertrages (wirksam ab 1. Januar 1994) und der (spätere) Beitritt Österreichs zur Europäischen Union erforderten eine Angleichung der österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften an des EU-Recht. Das ASchG, das Nachfolgegesetz zum Arbeitnehmerschutzgesetz (BGBl. Nr. 234/1972, in der zuletzt geltenden Fassung) ist die Umsetzung insbesondere der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in das österreichische Recht.[1]
Geltungsbereich
Das ASchG gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern. Nicht anzuwenden ist das ASchG für Arbeitnehmer des Bundes in Dienststellen, für die das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (BGBl. I Nr. 70/1999 in der geltenden Fassung) gilt, für Arbeitnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des Landarbeitsgesetzes 1984 (BGBl. Nr. 287/1984 in der geltenden Fassung), für Hausgehilfen und Hausangestellte in privaten Haushalten sowie für Heimarbeiter.
Aufbau des ASchG
- Allgemeine Bestimmungen (1. Abschnitt)
- Arbeitsstätten und Baustellen (2. Abschnitt)
- Arbeitsmittel (3. Abschnitt)
- Arbeitsstoffe (4. Abschnitt)
- Gesundheitsüberwachung (5. Abschnitt)
- Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze (6. Abschnitt)
- Präventivdienste (7. Abschnitt)
- Behörden und Verfahren (8. Abschnitt)
- Übergangsrecht und Aufhebung von Rechtsvorschriften (9. Abschnitt)
- Schlussbestimmungen (10. Abschnitt)
Das ASchG umfasst 132 Paragrapghen.
Besonderheit
Das ASchG regelt die grundlegenden Anforderungen, welche durch eine Vielzahl an Verordnungen konkretisiert werden. Siehe Weblinks. Um eine Kontinuität der Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ordnet(e) das Übergangsrecht im ASchG die Weitergeltung zahlreicher älterer Vorschriften an. Mit dem Inkrafttreten von Verordnungen auf Grund des ASchG haben sich die Übergangsbestimmungen beträchtlich reduziert.
Weitere Schutzbestimmungen
Neben dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind vor allen des Mutterschutzgesetz (MSchG) und das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987 (KJBG) als weitere österreichische Gesetze am Gebiet des ArbeitnehmerInnenschutzes zu nennen. Eine Volltextdatenbank aller österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften und der relevanten Nebenbestimmungen samt erläuternden Anmerkungen erscheint seit 1997 als CD-ROM „ArbeitnehmerInnenschutz expert„[2] und wird regelmäßig aktualisiert.
Einzelnachweise
- ↑ Rolf Finding: Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft, 1997, ISBN 3-7002-0931-2
- ↑ CD-ROM „ArbeitnehmerInnenschutz expert“
Weblinks
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