Menschenrechtskommission

Menschenrechtskommission

Die UN-Menschenrechtskommission (englisch: United Nations Commission on Human Rights (CHR)) war eine gemäß Artikel 68 der UN-Charta eingesetzte Fachkommission der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechte. Das Gremium wurde 1946 gegründet und war als Unterorgan dem UN-Wirtschafts- und Sozialrat rechenschaftspflichtig. Der Kommission gehörten 53 Regierungsvertreter an. Sie hatte ihren Sitz in Genf, Schweiz. Die UN-Menschenrechtskommission wurde 2006 aufgrund massiver Kritik durch den UN-Menschenrechtsrat abgelöst.

Die UN-Menschenrechtskommission ist nicht zu verwechseln mit dem UN-Menschenrechtsausschuss (englisch: Human Rights Committee), dem UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte überwacht.

Die Kommission tagte jährlich in einer sechswöchigen Periode von März bis April. Bei Bedarf fanden zwischendurch Sondersitzungen statt. Zur Lenkung des öffentlichen Interesses beurteilte sie die Lage der Menschenrechte in bestimmten Ländern. Dabei kommt es innerhalb des Gremiums immer wieder zu Kontroversen über die Auswahl der Länder, in die die Sonderberichterstatter letztendlich entsendet werden. Ergänzend zu diesen Berichten ging sie auch Hinweisen aus individuellen Menschenrechtsbeschwerden gemäß dem UN-Zivilpakt nach.

Den Kontrollkompetenzen ihrer völkerrechtlichen Kodifizierungen waren allerdings Grenzen gesetzt, sie durfte Menschenrechtsverletzungen nur feststellen und öffentlich verurteilen. Entscheidungen über Maßnahmen zur Durchsetzung und Wahrung der Rechte wurden und werden vom UN-Sicherheitsrat, gegebenenfalls unter Mitwirkung der UN-Generalversammlung, getroffen.

Bei den Jahrestagungen waren fast alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und etwa 200 nichtstaatliche Organisationen als Beobachter vertreten.

Ablösung

Mit der Reform der Vereinten Nationen entschloss sich die UN-Generalversammlung am 15. März 2006 mit großer Mehrheit für die Gründung des UN-Menschenrechtsrates als Nachfolge der UN-Menschenrechtskommission. Die Kommission war von einigen Seiten, wie etwa dem AJC, in die Kritik geraten, nicht effektiv für den Schutz der Menschenrechte einstehen zu können, da es den Menschenrechtsverletzungen beschuldigten Staaten möglich war, sich innerhalb der Kommission gegenseitig zu schützen.

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