UN-Menschenrechtsrat

UN-Menschenrechtsrat

Der UN-Menschenrechtsrat (engl. Human Rights Council, franz. Conseil des droits de l’homme) löste im Rahmen der von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorangetriebenen Reform der Vereinten Nationen im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der Rat kann, wie bereits die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Jedoch gehören ihm neben einigen weiteren institutionellen Änderungen nur noch 46 Mitglieder an. Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der UN-Generalversammlung, wie sich aus der Resolution der Generalversammlung (60/251, Nr. 1) ergibt, durch die der Rat errichtet wurde.

Inhaltsverzeichnis

Gründung

Die UN-Generalversammlung vom 15. März 2006 entschied sich mit 170 Zustimmungen, vier Gegenstimmen und drei Enthaltungen für die Gründung des Menschenrechtsrats. Gegen die Einführung des Rates stimmten Israel, die Marshallinseln, Palau und die USA, weil die verhandelten Kriterien zur Aufnahme von Staaten in den Rat nicht hinreichend seien. Der Stimme enthielten sich der Iran, Venezuela und Weißrussland. Mit konstituierender Sitzung vom 19. Juni 2006 trat das neue UN-Gremium in Genf erstmals zusammen.

Kommentare zur Gründung

Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, erklärte, dass der neue Menschenrechtsrat eine historische Chance biete, weltweit die Bürgerrechte zu schützen und zu fördern. Der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen, John R. Bolton, lehnte das Projekt ab. Es gehe nach Meinung der USA nicht weit genug. Er sagte aber, dass sein Land mithelfen werde, das neue Gremium „so stark und wirksam wie möglich“ zu machen. Der kubanische UN-Botschafter Rodrigo Malmierca stellte vor der Abstimmung die Frage, ob der Menschenrechtsrat auch die USA für ihre Menschenrechtsverletzungen in Guantánamo auf Kuba, in Abu Ghuraib im Irak und in geheimen CIA-Gefangenenlagern in Europa zur Rechenschaft ziehen werde. Der ehemalige deutsche Menschenrechtsbeauftragte Günter Nooke meint, dass das Beste daraus gemacht werden musste, wenngleich auch „dieser Spatz in der Hand vielleicht schon halb tot ist, weil der prozentuale Anteil menschenrechtsfreundlicher Staaten noch weiter abgenommen hat“. Aufsehen erregte kurz vor Ende der Genfer Tagung die Forderung der kanadischen Regierung an Deutschland, den iranischen Generalstaatsanwalt Said Mortasawi bei seinem Rückflug aus Genf auf dem Flughafen Frankfurt festnehmen zu lassen, weil ihm direkte Verwicklungen in den Folter- und Mordfall der iranisch-stämmigen kanadischen Journalistin Zahra Kazemi vorgeworfen wird.[1] Kazemi war im Teheraner Evin-Gefängnis bei Verhören unter anderem mit Mortasawi zu Tode gekommen. Said Mortasawi war iranischer Vertreter bei dem in Genf tagenden UN-Menschenrechtsrat.

Organisation

Die frühere UN-Menschenrechtskommission geriet von einigen Seiten in die Kritik, nicht effektiv für den Schutz der Menschenrechte einstehen zu können, da es der Menschenrechtsverletzungen beschuldigten Staaten möglich war, sich gegenseitig in der Kommission zu schützen.

Hauptsitz des Menschenrechtsrates in Genf

Der neue Rat mit selbem Sitz im schweizerischen Genf ist mit 47 Mitgliedern, anders als zuvor mit 53, etwas kleiner. Die Mitglieder werden in geheimer Wahl von der UN-Generalversammlung mit absoluter Mehrheit bestimmt. Der Rat soll häufiger zusammentreten als die bisherige UN-Menschenrechtskommission, nämlich zu mindestens drei Sitzungen pro Jahr mit einer Gesamtdauer von mindestens zehn Wochen. Nach dem bisherigen Entwurf gelten schärfere Aufnahmebedingungen, und Mitglieder dieses Rates können auch ausgeschlossen werden, wenn sie eklatant gegen die Menschenrechte verstoßen. Die 47 Sitze im neuen Rat werden anhand von regionalen Gruppen verteilt. 13 Sitze gehen an Afrika, 13 an Asien, sechs Sitze gehen an Osteuropa. Acht Sitze bekommen die Staaten Lateinamerikas und der Karibik sowie sieben Sitze Westeuropa und die anderen Staaten.

Die Wahl der ersten Mitglieder erfolgte am 9. Mai 2006. Die sieben Sitze der westlichen Staaten erhielten Deutschland (154 Stimmen), Frankreich (150 Stimmen), Großbritannien (148 Stimmen), die Schweiz, die Niederlande, Finnland und Kanada. Gewählt wurden auch in die Liste der 47 Länder China, Kuba, Russland und Saudi-Arabien. Ghana erhielt mit 183 Stimmen am meisten Stimmen aller Staaten. Die USA hatten sich nicht zur Wahl für den UN-Menschenrechtsrat gestellt.

Gegenüber der früheren Kommission, die für die Wahl des Sudan als ihren Vorsitz wegen des Darfur-Konflikts kritisiert wurde, werden den Mitgliedern die „höchsten Standards“ bei Menschenrechten abverlangt. Weiter müssen sie sich periodisch überprüfen lassen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Staaten anlässlich ihrer Bewerbung für den Menschenrechtsrat freiwillige Versprechen und Zusagen abgeben.[2]

Durch eine Zweidrittelmehrheit der Versammlung kann ein Ratsmitglied abgewählt werden. Die Kommission war eine unabhängige Einrichtung; der Rat wird eine untergeordnete Einrichtung der Versammlung. Weiter ist die Ratsmitgliedschaft auf zwei direkt aufeinander folgende Amtsperioden beschränkt. Eine erneute Kandidatur ist nach einer Pause aber möglich.

Als Unterorgan des Menschenrechtsrats fungiert ein beratender Ausschuss (engl. Human Rights Council Advisory Committee), der aus unabhängigen Experten zusammengesetzt ist.

Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zur alten Menschenrechtskommission besteht in der „allgemeinen regelmäßigen Überprüfung“ (engl. Universal Periodic Review). Damit soll die Menschenrechtsbilanz aller Staaten regelmäßig genauer untersucht werden.

Die unter der Menschenrechtskommission geschaffenen Sonderverfahren wurden vom Menschenrechtsrat übernommen. Damit ist es weiterhin möglich, unabhängige Experten (Sonderberichterstatter) zur Überprüfung der weltweiten Menschenrechtssituation einzusetzen.

Kritik

Auch nach der Reform des Rates gelangten Menschenrechte verletzende Staaten wie China, Tunesien, Saudi-Arabien, Kuba und Nigeria in den Besitz einer Stimme im Menschenrechtsrat, da sich jedes UN-Mitgliedsland ohne Auswahlkriterien für den Rat bewerben kann und die Mitglieder durch eine einfache Mehrheit der UN-Vollversammlung gewählt werden, in welcher Demokratien mit Gewaltentrennung in einer Minderheit sind. Dies steht im Gegensatz zum Anspruch des Rates, ihre Mitglieder müssten höchsten Menschenrechtsstandards entsprechen. Die im Westen geltenden Werte – von der Pressefreiheit bis zum Recht auf körperliche Unversehrtheit – werden Berichten westlicher Ratsmitglieder zufolge offensiv in Frage gestellt.[3] So sprach auch der ehemalige UN-Sonderberichterstatter über Folter Manfred Nowak beispielsweise davon, dass im Menschenrechtsrat jene „Staaten, die die Menschenrechte am meisten verletzen, [...] die Mehrheit“ hätten.[4][5]

Von Kritikern wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass viele Entscheidungen des Rates politisch motiviert seien und nicht aus der Perspektive der Menschenrechte heraus getroffen würden. So würden die menschenrechtsverletzenden Staaten sich und ihre Verbündeten gegenseitig schützen.[6] Besonders die stimmstarke Organisation islamischer Staaten schmettert regelmäßig Vorwürfe bezüglich Menschenrechtsverletzungen etwa in Usbekistan oder dem Iran ab.[3] Auch im Darfur-Konflikt wurde auf Betreiben der afrikanischen und asiatischen Staaten, die im Menschenrechtsrat eine Mehrheit bilden, eine scharfe Verurteilung der schweren Menschenrechtsverletzungen mehrfach abgelehnt.[7] [8]

In Sri Lanka wurde nach dem Ende des Bürgerkriegs gegen die Tamil Tigers verhindert, dass das Vorgehen der Armee bezüglich Menschenrechtsverletzungen untersucht wird. Beiden Seiten werden schwere Missachtung der Menschenrechte (Nutzung von Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde, militärischer Angriff auf Spitäler, willkürliche Abführungen von des Terrorismus Verdächtigter) vorgeworfen. Eine von Sri Lanka selbst eingebrachte Resolution, die den Zugang zu den Kampfgebieten für Hilfsorganisationen erst dann erlauben soll, „wenn es angebracht sei“ (womit eine Untersuchung unterbunden wird), wurde (u. a. von Kuba, China, Ägypten) gegen die Stimmen unter anderem von Deutschland (und elf weiteren Staaten) angenommen.[9]

Delegierte jener Staaten, die der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) angehören, und die ein Drittel der Sitze im Rat innehaben, verhindern nach Ansicht der Kritiker regelmäßig Diskussionen über Menschenrechtsverletzungen in ihren Staaten. Sie berufen sich dabei darauf, dass das Rechtssystem der Scharia Bestandteil ihrer Religion ist und somit jeder Kritik enthoben sei.[10] Zudem versuchen diese Staaten Religionskritik als Rassismus abzustempeln, welcher in westlichen Industriestaaten strafbar ist. Am 26. März 2009 verabschiedete der Menschenrechtsrat eine Resolution zur Unterbindung von Religionskritik, wobei ausdrücklich nur der Islam namentlich genannt wird. Mit 23 zu 11 Stimmen verabschiedete das Gremium eine Erklärung, die die UN- Mitgliedstaaten auffordert, Diffamierung bzw. Beleidigung (defamation of religion) einer Religion zu verbieten und unter Strafe zu stellen.[11] Über 200 Bürger- und Menschenrechtsorganisationen aus 46 Staaten, darunter auch muslimische, lehnten die völkerrechtlich nicht bindende Resolution in einer gemeinsamen Erklärung ab. Der Sprecher einer der Organisatoren der Erklärung bezeichnete die Resolution als „unnötig und gefährlich“.[12]

Demgegenüber beschäftigte sich der Rat allein im Jahr 2007 auf Betreiben der islamischen Mitglieder 120 Mal mit dem Nahostkonflikt und verabschiedete zahlreiche israelkritische Resolutionen, während der Antrag westlicher Staaten auf die Einbeziehung und Verurteilung möglicher palästinensischer Menschenrechtsverletzungen jeweils abgelehnt wurde.[13] Die USA hatten ihren Beobachterstatus im Rat 2008 aufgegeben. Die damalige Außenministerin Condoleezza Rice sagte dazu, es bringe wenig, sich an einem Gremium zu beteiligen, welches nur Israel angreife.[10] Unter der Regierung von Präsident Obama ließen sich die USA als Kandidat für die Wahlen am 12. Mai 2009 aufstellen und sind in den Rat gewählt worden.[14]

Bei einer Abstimmung der Generalversammlung am 13. Mai 2010 wurden mit Angola, Ecuador, Guatemala, Katar, Libyen, Malaysia, den Malediven, Mauretanien, Moldawien, Polen, Spanien, der Schweiz, Thailand und Uganda 14 weitere Staaten für eine dreijährige Amtszeit in den Menschenrechtsrat gewählt.[15] Insbesondere die Wahl Libyens als eine der „langlebigsten und brutalsten Tyranneien“ stieß bei Menschenrechtsgruppen auf heftigen Protest.[16] Nachdem im Februar 2011 der libysche Präsident Muammar al-Gaddafi Unruhen im Land mit massiver militärischer Gewalt begegnete, sowie Militär und Söldner zum blutigen Kampf gegen sein eigenes Volk aufrief, berief der UN-Menschenrechtsrat eine Sondersitzung ein, in der einstimmig der Ausschluss Libyens aus dem Gremium gefordert wurde.[17] Am 1. März 2011 entschied die UN-Generalversammlung durch Konsens den Ausschluss von Libyen aus dem UN-Menschenrechtsrat.[18]

Aktuelle Zusammensetzung

(Stand vor dem 18. Juni 2011 und nach dem 1. März 2011)

Die Mitglieder der UN-Menschenrechtskommission wurden bis zum Jahr 2006 ähnlich wie der UN-Menschenrechtsrat bestimmt.

Wahlen

Ziele

Der Menschenrechtsrat soll gemäß seiner Gründungsresolution weltweit die Durchsetzung der Menschenrechte fördern, deren Verletzung vorbeugen und als Forum des Dialogs und der Kooperation dienen. Geleitet wird er von den Prinzipien Universalität, Unparteilichkeit, Objektivität und Nicht-Selektivität.

Literatur

  • Daniela Karrenstein: Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Mohr Siebeck, Tübingen 2011. ISBN 978-3-16-150909-4.
  • Gunnar Theissen: Mehr als nur ein Namenswechsel. Der neue Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. In: Vereinte Nationen. 54, 2006, S. 138–146.
  • Norman Weiß: Der neugeschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, In: MenschenRechtsMagazin 2006, S. 80–86.
  • Eckart Klein, Marten Breuer: (Un-)Vollendete Reformschritte in den Vereinten Nationen: die Beispiele Sicherheitsrat und Menschenrechtsrat. In: Hans J. Münk (Hrsg.): Die Vereinten Nationen – sechs Jahrzehnte nach ihrer Gründung. Bilanz und Reformperspektiven. 2008, S. 75–116.
  • Maximilian Mertel: Die „Special Procedures“ des UNO-Menschenrechtsrates, 2010, S. 46 und 54.

UN-Dokumente

  • GA Resolution 60/251, Human Rights Council, vom 15. März 2006.
  • HRC Resolution 5/1, Institution-building, vom 18. Juni 2007.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Internet-Zeitung 123recht.net: Deutschland zur Festnahme von Irans Generalstaatsanwalt aufgefordert – Kanada stellt Antrag wegen Tod einer Journalistin
  2. Tilman Dralle: Die Reformierbarkeit der Vereinten Nationen am Beispiel des Sicherheitsrates und der Menschenrechtskommission (PDF) August 2010, S. 7 f.
    Deutschlands Versprechen bei der Wahl 2006 (PDF)
  3. a b Demokraten in der Minderheit. In: Der Spiegel. Nr. 43, 2006, S. 80 (online).
  4. Manfred Nowak im Interview – „Menschenrechtsschutz der UNO in großer Krise“, Der Standard vom 22. Oktober 2010
  5. UNO-Sonderberichterstatter kritisiert Menschenrechtsrat, swissinfo.ch vom 10. März 2010
  6. UN-Menschenrechtsrat: Zwei zu eins für den Süden - dw-world.de vom 17. Juni 2008
  7. Sudan entgeht erneut Verurteilung im UN-Menschenrechtsrat. In: Deutsche Welle. 13.12, abgerufen am 2. Mai 2011.
  8. Religionsfreiheit vor Menschenrecht? In: Spiegel Online, 4. Juli 2008
  9. tagesschau.de (nicht mehr online verfügbar)
  10. a b Udo Wolter: Die Würde des Islam ist unantastbar. In: Jungle World. 7. August 2008, S. 3, abgerufen am 31. März 2009.
  11. http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/Nachrichten/Diverse_Gremien/idart_6794-content.html
  12. NGO's weltweit gegen Resolution vom 26. März 2009
  13. Der UN-Menschenrechtsrat gehört abgeschafft. In: Die Welt
    tagesschau.de (nicht mehr online verfügbar)
  14. Wahlergebnis der UN-Generalversammlung (englisch)
  15. Louis Charbonneau: Libya, Thailand elected to U.N. Human Rights Council. 13. Mai 2010, abgerufen am 2. Mai 2011.
  16. tagesschau.de (nicht mehr online verfügbar)
  17. UN-Menschenrechtsrat fordert Ausschluss Libyens. 25. Februar 2011, abgerufen am 2. Mai 2011.
  18. UN General Assembly press release GA/11050

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