- Menschenrechtskommissar
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Im Mai 1999 entschloss sich das Ministerkomitee des Europarates das Amt eines Menschenrechtskommissars einzurichten. Dieser hat die Aufgabe, sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema einzusetzen. Ferner berät er in Fragen zum Schutz der Menschenrechte und macht auf eventuell bestehende Defizite aufmerksam.
Seit dem 1. April 2006 ist Thomas Hammarberg (Schweden) Menschenrechtskommissar des Europarates. Er löste damit Alvaro Gil-Robles ab, der von 1999-2006 als erster dieses Amt bekleidete. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.
Der Kommissar ist unabhängig und unparteiisch und bildet neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine der Säulen auf denen die Menschenrechtsarbeit der ältesten Staatenorganisation des Kontinents ruht.
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