Arbeitsgemeinschaft (SGB II)

Arbeitsgemeinschaft (SGB II)

Eine Arbeitsgemeinschaft (je nach Zusammenhang AG oder Arge) ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Der Nutzen einer Arbeitsgemeinschaft liegt in der Regel im koordinierten, also aufeinander abgestimmten und untereinander informativen Zusammenarbeiten und Zusammenwirken. Dazu werden die materiellen (Finanzmittel, Geräte usw.) und immateriellen (Wissen, Beziehungen usw.) Ressourcen der Mitglieder gemeinsam genutzt.

Gegründet und genutzt wird eine Arbeitsgemeinschaft (auch meistens als reine Arbeitsmethode) von nachfolgend genannten verschiedenen Formen der Gesellschaft.

Das Zusammenschließen von Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen, Parteien, wirtschaftlichen, politischen und auch staatlichen Organisationen, Institutionen, Vereinen, Verbänden, Referaten, Gemeinschaften, (Schul-)Klassen, Schülern, Studenten usw. kennzeichnet die Arbeitsgemeinschaft.

Inhaltsverzeichnis

Wirtschaftliche Arbeitsgemeinschaft

Im Wirtschaftsleben bezeichnet Arbeitsgemeinschaft die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in Form einer GbR.

siehe Hauptartikel: Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft)

Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Körperschaften

In Deutschland können die Länder und die Kommunen zur Zusammenarbeit auf verschiedensten Gebieten (z. B. Planungskoordination und interkommunale Zusammenarbeit) Arbeitsgemeinschaften bilden.

Arbeitsgemeinschaft nach dem SGB II

Gemäß § 44b SGB II können bei der Verwaltung von Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld II) Arbeitsagenturen und kommunale Träger Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als Arge bezeichnet werden.

siehe Hauptartikel: Jobcenter

Ideelle Arbeitsgemeinschaften

Die (gemeinsamen) Vorteile für das einzelne Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft sind:

  • Mehr fachbezogenes Wissen des einzelnen Mitglieds einer AG über das vorhandene Problem wird durch das Plenum (gemeinsamer Treffpunkt der AG für die Mitglieder) bekannt.
  • Der Grund bzw. die Ursache für das vorhandene Problem, welches von der AG angegangen wird, kann von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft erkannt werden. Das Betrachtungsspektrum der angegangenen Problematik wird in der Regel erweitert.
  • Die Auswirkungen, welche das Problem entweder auf ein, oder auf alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft hat (Problematik), kann und wird gemeinschaftlich diskutiert und behandelt. Jedes Mitglied einer AG hat mehrere Informationen über die weiteren Komponenten, welche zur Entstehung der Arbeitsgemeinschaft geführt haben.

Arbeitsgemeinschaften in Schulen

An den meisten Schulen in Deutschland werden ebenfalls – Arbeitsgemeinschaften – (hier Abkürzung AGs) angeboten, die außerhalb des Unterrichts von Schülern freiwillig besucht werden können. AGs können zu fast allen erdenklichen Themen gegründet werden, traditionell gibt es an den meisten Schulen Arbeitsgemeinschaften für Musik (z. B. Schulchor, Schulband), Sport (z. B. Leichtathletik) und AGs, die sich mit dem Zusammenleben in der Schulgemeinde befassen, wie beispielsweise Schülerzeitungen. Man unterscheidet AGs, die von Schülern und AGs, die von Lehrern geleitet werden.

Arbeitsgemeinschaft (AG) in der DDR: Gruppe von Schülern mit gemeinsamen Interessen, z. B. Technik, Foto, Naturschutz, die sich meist wöchentlich unter Anleitung eines Lehrers oder Fachkundigen traf, in Schulen, aber oft auch in Pionierhäusern u. ä. Einrichtungen.

Arbeitsgemeinschaften an Universitäten

An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten – Abkürzung: AG. Ziel ist es, den in der Vorlesung vermittelten Stoff in kleineren Gruppen zu vertiefen bzw. anhand von Aufgaben einzuüben.

Arbeitsgemeinschaften von Parteien

„Arbeitsgemeinschaften“ werden Unterorganisationen in der SPD, in der CSU, bei den Grünen und bei den Linken genannt. In der CDU gibt es keine „Arbeitsgemeinschaften“, sondern „Sonderorganisationen“ und „Sonstige Gruppen“, in der FDP „Nebenorganisationen“.

Arbeitsgemeinschaft als historischer Begriff

Redundanz Die Artikel Arbeitsgemeinschaft#Arbeitsgemeinschaft als historischer Begriff, Zentralarbeitsgemeinschaft und Stinnes-Legien-Abkommen überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. LogoX 01:37, 21. Apr. 2008 (CEST)

Die Arbeitsgemeinschaft ist auch die Bezeichnung für die Zusammenarbeit von Unternehmern und Gewerkschaften in gemeinsamen Dachorganisationen im Anschluss an die deutsche Novemberrevolution. Die Politik der Arbeitsgemeinschaft wurde am 15. November 1918 von Unternehmerverbänden und Gewerkschaften formell vereinbart, danach wurden für jeden Industriezweig gemeinsame Ausschüsse gegründet, z. B. der „Reichskohlenrat“ für den Kohlebergbau. Diese Kollaboration zwischen Unternehmern und Gewerkschaften hatte ihren Vorläufer in der Politik des „Burgfriedens“, einer nationalistischen Neuausrichtung der Gewerkschaftspolitik während des 1. Weltkrieges, in den die Generalkommission der Gewerkschaften freiwillig auf Streiks und Arbeitskämpfe verzichtete, um den Kriegserfolg zu sichern.

Die Politik der Arbeitsgemeinschaft wurde von der USPD, der Spartakusgruppe (später KPD) und weiteren Gruppen als Verrat an der Novemberrevolution angesehen und heftig bekämpft. Die Kritiker sahen die Arbeitsgemeinschaft als Stabilisierung des Kapitalismus, der durch die Revolution überwunden werden sollte. Faktisch sicherte die Arbeitsgemeinschaft tatsächlich die Besitzrechte der Unternehmer, die im Zuge der Revolution von weitreichenden Forderungen nach Sozialisierung der Industrie konfrontiert sahen.


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