Kooperativer Jobcenter

Kooperativer Jobcenter

Als getrennte Trägerschaft (auch: Getrennte Aufgabenwahrnehmung, gA) bezeichnet man bei der Bearbeitung von Arbeitslosengeld II seit der Hartz IV-Reform die Situation in einer Kommune (Landkreis/Kreisfreie Stadt), dass diese weder durch eine Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen wird noch die Kommune die Aufgaben im Rahmen des Optionsmodells selbst erledigt. In diesem Fall bearbeiten die Kommune und die Agentur für Arbeit ihren Aufgabenbereich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen getrennt voneinander. Findet die getrennte Bearbeitung räumlich in einem gemeinsamen Gebäude statt, spricht man je nach Konzeption von einem Kooperativen Jobcenter oder einem Zentrum für Arbeit[1].

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Der Fall der getrennten Trägerschaft ist im Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), das die gesetzliche Grundlage des Arbeitslosengeldes II ist, direkt so nicht festgeschrieben. Vielmehr ist als Regelfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft in jeder Kommune vorgesehen [2], die nicht im Rahmen des Optionsmodells alle Aufgaben aus dem Gesetz komplett selbst wahr nimmt [3]. In einigen Kommunen kam es jedoch wegen Meinungsverschiedenheiten meist wegen der Finanzierung nicht zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft oder zur Kündigung einer bestehenden Arbeitsgemeinschaft, wodurch diese vor Ort nicht (mehr) existiert - die Kommune aber nicht am Optionsmodell teil nimmt. In solchen Fällen nimmt jeder Träger seine eigenen Aufgaben getrennt war, so die Agentur für Arbeit die Vermittlung/Qualifizierung und Berechnung der Leistungen zum Lebensunterhalt, die Kommune die Finanzierung der Unterkunft und weitere Aufgaben.

Entwicklung

Ungeplante Entstehung

Während es 2005 nur wenige Kommunen mit getrennter Trägerschaft gab, ist deren Anzahl durch die zunehmende Kündigung von Arbeitsgemeinschaften im Zunehmen begriffen. Ende 2007 wurden in 21 Landkreisen und Kreisfreien Städten die Aufgaben nach dem SGB II getrennt wahrgenommen. [4]. Zum Januar 2008 erhöhte sich diese Anzahl durch die Kündigung von zwei Arbeitsgemeinschaften in Thüringen[5] auf 23[6]. Eine solche Situation wurde zunächst als 'Betriebsunfall' gesehen, da sie stets aus nicht zur Einigung gebrachten Streitigkeiten zwischen den beteiligten Behörden resultierte. [7] Bei den Streitigkeiten ging es sehr oft um die Frage der Finanzierung der Arbeitsgemeinschaft, insbesondere den konkreten Anteil der Kommune vor Ort (kommunaler Finanzierungsanteil, kfA)[8]. Sehr häufig findet in diesen Fällen der Getrennten Trägerschaft die gesamte Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II parallel in völlig unterschiedlichen Einrichtungen statt, die räumlich auch nicht zwingend beieinander liegen müssen.

Im Zentrum der politisches Diskussion

Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Dezember 2007 über die Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften zwischen Bundesagentur und Kommunen zur Arbeitslosengeld II-Bearbeitung rückte die Bearbeitung in getrennter Trägerschaft für mehrere Monate in das Zentrum der politischen Diskussion. Eine Reihe von Konzepten (s.u.) wurden ausgearbeitet, die getrennte Trägerschaft nicht mehr als Unfall, sondern als Zukunftsszenario betrachtet. Insbesondere Kritiker des Optionsmodells wollten auf dieser Basis eine Alternative zu diesem sonst einzig verbliebenen Modell schaffen.

Mit der Einigung von Bund und Ländern im Juli 2008, das Grundgesetz zu ändern und weiter auf die Arbeitsgemeinschaften als Regelmodell für die Bearbeitung von Arbeitslosengeld II zu setzen, schien die getrennte Trägerschaft als Alternative wieder an Bedeutung zu verlieren. In der Praxis war sie damit zunächst weiterhin nur dort anzutreffen, wo keine Arbeitsgemeinschaft besteht und die Kommune nicht optiert hat. Das ist weiterhin nur eine Minderheit der Landkreise. Die Ausgestaltung der getrennten Aufgabenwahrnehmung ist dort unterschiedlich geregelt.

Weiter im Gespräch

Durch einen neuerlichen Disput in der Großen Koalition im März 2009 wird die getrennte Trägerschaft als Zukunftsmodell jedoch wieder als mögliche Variante gehandelt, auch in Form der kontrovers diskutierten Kooperativen Jobcenter. Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der HartzIV-Verwaltung wird nun nicht mehr vor der kommenden Bundestagswahl erwartet[9].

Die Führung der Bundesagentur für Arbeit plädiert seit mehreren Jahren durchgehend im Rahmen der bisherigen Mischverwaltung für eine stärkere Trennung der Verantwortlichkeiten in den Jobcentern. Diese Vorstellungen bewegen sich im Grenzbereich zwischen der Arbeitsgemeinschaft und der Getrennten Trägerschaft[10].

An einer Favorisierung der getrennten Trägerschaft hält das Bundesland Bayern fest, das die Grundgesetzänderung zur Erhaltung der Arbeitsgemeinschaften ablehnt. Es beharrt auch nach dem Bund-Länder-Kompromiss für die Zukunft weiter auf seinem eigenen mit Baden-Württemberg gemachten Vorschlag zur Trennung der Verantwortlichkeiten (Modell der Südländer, s.u.)[11]

Konzeptionen

Im klassischen Sinne bedeutet eine getrennte Trägerschaft, dass bei der Hartz IV-Umsetzung vor Ort keine gemeinsame Einrichtung zwischen der Kommune und der Agentur für Arbeit besteht. Jeder erledigt für sich seine vom Gesetz vorgesehen Aufgaben. Aufgrund der rechtlichen Entwicklung wurden auf dieser Grundlage Konzepte entwickelt, die die Nachteile aus dieser Konstellation mildern oder beseitigen sollen. Alle Konzepte arbeiten dabei mit einer geregelten Kooperation der getrennten Träger, ohne diese zu verschmelzen. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung soll so als funktionsfähige Alternative zur Bearbeitung von Arbeitslosengeld II bei Arbeitsgemeinschaften oder in Optionskommunen etabliert werden. Die drei politisch bedeutendsten Konzeptionen in dieser Richtung, die breit diskutiert wurden, sind die Kooperativen Jobcenter, das Zentrum für Arbeit und das Modell der Südländer.

Kooperative Jobcenter

Mit diesem Modell wollten die Befürworter die nach ihrer Ansicht vorhandenen Vorteile der Arbeitsgemeinschaften ohne Beibehaltung einer solchen erhalten. Der prominenteste Verfechter der Kooperativen Jobcenter ist der Bundesarbeitsminister der großen Koalition Olaf Scholz [12].

Bei Kooperativen Jobcentern werden beide Behörden (kommunale und Agentur) räumlich beieinander untergebracht und verfügen über koordinierende gemeinsame Organe, ohne jedoch durch Gesetz eine gemeinsame Einrichtung wie die Arbeitsgemeinschaften zu begründen. Die Gesamteinrichtung - wie bei Arbeitsgemeinschaften Jobcenter genannt - steht bei diesem Modell unter der alleinigen Leitung der Agentur für Arbeit, die Kommune ist mit einer eigenständigen Stelle für Unterkunftsbedarf im Haus untergebracht und hat Mitspracherechte durch die Kooperationsorgane.

Das Modell der Kooperativen Jobcenter wurde vom Mai bis Juli 2008 von einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kommunen diskutiert[13]. Diese einigte sich auf eine Grundgesetzänderung, um die Verfassungsmäßigkeit der Arbeitsgemeinschaften wieder herzustellen. Damit blieb die Idee der Kooperativen Jobcenter zunächst für die Praxis ohne Bedeutung, da mit einer Änderung des Grundgesetzes die Notwendigkeit für diesen Alternativvorschlag nicht mehr bestehen würde[14]. Durch Streitigkeiten in der Regierungskoalition im März 2009 ist das Modell jedoch noch nicht obsolet und wird weiterhin als mögliche Zukunftvision für die HartzIV-Verwaltung vor Ort gehandelt[15].

Zentrum für Arbeit

Der Deutsche Städte- und Gemeindenbund favorisierte Anfang 2008 die Getrennte Trägerschaft als nach seiner Auffassung gute Lösung zur Verwaltung des Arbeitslosengeldes II in einer dritten Variante. Diese wird nach einem Konzept des Rechtswissenschaftlers Albert von Mutius Zentrum für Arbeit genannt. Verfechter dieses Modells bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Kooperativen Jobcenter, die sie aufgrund der gemeinsamen Koordinierungsorgane als Fortsetzung der verfassungswidrigen Mischverwaltung sehen, auch wenn sie in ihrem Grundkonzept sachliche Vorteile sehen. Im Modell des Zentrums für Arbeit wird deswegen die Kooperation weitgehend durch eine Koordination von zwei noch strikter getrennten Trägern unter einem Dach ersetzt. Gemeinsame Einrichtung ist hier nur das Zentrum für Arbeit mit einem gemeinsamen Frontoffice (Eingangsbereich). Ansonsten beschränkt sich dieses Modell auf die koordinierte Nutzung aufeinander abgestimmter Software und die Zusammenfassung der getrennten Entscheidungen in einem gemeinsamen Bescheid. Eventuell könnten auch Serviceleistungen gemeinsam genutzt werden. Hinter den Kulissen bleibt es bei einer Trennung aller Verantwortlichkeiten[16]. Praktisch ist das Konzept des Zentrums für Arbeit bisher nicht verwirklicht worden.

Zu unterscheiden vom Zentrum für Arbeit ist das Konzept des Zentrums für Arbeit und Grundsicherung (ZAG). Hier handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Arbeitsgemeinschaften, die eine gemeinsame Einrichtung gründen, also nicht um eine Variante der Getrennten Trägerschaft.

Modell der Südländer

Als Kompromissvorschlag in der Zuständigkeitsdiskussion haben die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen im Mai 2008 ein weiteres Konzept für eine getrennte Trägerschaft vorgelegt. Dieses sieht eine Zuständigkeitsänderung zwischen Kommunen und Agentur für Arbeit vor. Die Kommunen würden hiernach die komplette Berechnung des Leistungsanspruchs übernehmen (auch die der Bundesleistungen), die Agentur für Arbeit die komplette Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt. Hierdurch würden nach Auffassung der Autoren Doppelzuständigkeiten in einem Bereich vermieden und Kompetenzen optimal genutzt wären. Das Modell könne alternativ zum Optionsmodell bundesweit angeboten werden, so dass in jeder Kommune vor Ort entschieden werden könne, ob und in welcher Form man zusammen arbeiten wolle[17].

Das Südländer-Modell wurde durch die Einigung der Großen Koalition auf eine Grundgesetzänderung zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit von Arbeitsgemeinschaften für die Praxis zunächst ohne Bedeutung. Mit dieser Einigung haben die Verfechter des Modells, außer Bayern (s.o.), die Erarbeitung einer Alternative zu den Arbeitsgemeinschaften eingestellt und versuchen nun erneut, die Arbeitsgemeinschaften rechtmäßig in der Gesetzeslandschaft zu verankern[18].

Kritik und Diskussion

Kritik an Trennung der Träger

Eine Kritik an der getrennten Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II ist der notwendige doppelte Gang der Betroffenen zu zwei Behörden, durch den nach Ansicht der Kritiker ein Sinn der Hartz IV-Reform, die Zusammenführung der Aufgaben von Arbeitsagentur und Sozialhilfeträgern bis 2004, zunichte gemacht werden würde. Weiter käme es durch die getrennte Trägerschaft - auch bei Unterbringung der Stellen unter einem Dach - zu doppeltem Verwaltungsaufwand und zu Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den beteiligten Behörden[19], sowie zu einer Steigerung der Bürokratie [20]. Bei einer getrennten Bearbeitung in Form einer lockeren Kooperation zwischen Kommunen und Agentur gibt es Bedenken bei der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Lösung. Weiter wird die durch Kooperative Jobcenter geschaffene Struktur von den Kritikern als zentralistisches Bundessozialamt empfunden, da die sich unter dem maßgeblichen Einfluss der Agentur für Arbeit stehen würden[21].

Kritiker der Getrennten Trägerschaft sind vor allem der Deutsche Landkreistag[22], die bestehenden Optionskommunen[23], sowie die Bundesländer[24][25][26]. Eingereiht in den Kreis der Kritiker haben sich mittlerweile die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände[27], der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesverband der Deutschen Industrie[28] sowie Interessensverbände von Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaften[29]. Auch die Partei Bündnis 90 Die Grünen lehnt die getrennte Trägerschaft - insbesondere in Form der Kooperativen Jobcenter - ab und fordert stattdessen neue Wege zur Zuständigkeit aus einer Hand und eine Entfristung des Optionsmodells[30]. Von den Kritikern werden entweder das Optionsmodell oder eine Grundgesetzänderung zur "Legalisierung" der Arbeitsgemeinschaften als bessere Alternativen gesehen. Eine besondere Bedeutung für das Modell besitzt die Ablehnung der Bundesländer. Diese können mit Hilfe sogenannter Aufsichtserlasse den Kommunen die Beteiligung an den geplanten Kooperativen Jobcentern untersagen, wovon bereits eine Reihe von Bundesländern Gebrauch gemacht hat[31].

Argumente für die Trennung und offene Kooperation

Befürworter der Getrennten Trägerschaft loben an dem Modell den Verbleib der Vermittlung bei der Agentur für Arbeit, die nach ihrer Auffassung hierfür am kompetentesten sei. So sei ein Hauptvorteil der Arbeitsgemeinschaft verwirklicht. Das Modell sei jedoch - im Gegensatz zur Arbeitsgemeinschaft - verfassungskonform. Man könne die zuständigen Stellen der Kommune und der Agentur räumlich zusammen führen, ohne eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.[32]. Neben dem Bundesarbeitsministerium und der Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Arbeit&Soziales im Bundestag Andrea Nahles[33] favorisiert der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit seit Anfang 2008 das Modell der Getrennten Trägerschaft in Form kooperativer Jobcenter[34].

Andrea Nahles ist jedoch von der Unterstützung des Modells im August 2008 wieder abgerückt und fördert nun die "Legalisierung" der Arbeitsgemeinschaften durch eine Grundgesetzänderung[35]. Dieser neuerliche Kurswechsel wurde vom Vorstand der Bundesagentur jedoch nicht nachvollzogen, der weiter eine stärkere Trennung der Träger forcieren möchte[36]. Sympathien für das Trennungsmodell gibt es in verschiedenen Spielarten auch beim Deutschen Städtetag[37] [38] und beim Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Quellen

  1. Dr. jur. Albert von Mutius: Grundsicherung für Arbeitssuchende unter einem Dach, Kiel 2008
  2. § 44b Abs. 1 SGB II
  3. § 6a SGB II
  4. Statistik des Bundesarbeitsministeriums
  5. Forum für SGB-II-Bearbeiter der Stadt Duisburg
  6. Trägerübersicht der Bundesagentur für Arbeit November 2008
  7. Financial Times Deutschland: Ärger bei den Arbeitsgemeinschaften Passauer Neue Presse
  8. Landkreistag Schleswig-Holstein
  9. http://www.tagesschau.de/inland/jobcenter114.html
  10. Interview der Stuttgarter Zeitung mit BA-ChefJürgen Weise
  11. Bayerische Position zur Trägerschaft vom 28.11.2008
  12. Presseinfo des Bundesarbeitsministeriums
  13. Landkreistag Schleswig-Holstein
  14. Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistages vom 15.07.2008
  15. http://www.tagesschau.de/inland/jobcenter114.html
  16. Dr. jur. Albert von Mutius: Grundsicherung für Arbeitssuchende unter einem Dach, Kiel 2008
  17. Konzeptpapier der Südlichen Bundesländer
  18. Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistages vom 15.07.2008
  19. Finanznachrichten.de 01/2008 Tagesspiegel
  20. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: "Mehr Bürokratie wagen"
  21. Gemeinsames Schreiben BDA, BDI, DIHK, ZDH vom 17.04.2008 an das Bundesarbeitsministerium
  22. haufe.de: Landkreistag kritisiert Scholz' Pläne für Jobcenter-Organisation
  23. Haufe.de vom 06.06.2008: Hartz IV - Landkreise gegen Kooperative Jobcenter
  24. Haufe.deStellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung
  25. Westdeutsche Zeitung über Widerstand der Landesregierung NRW
  26. Financial Times Deutschland vom 08.04.2008: Kieler Arbeitsminister Döring (SPD) lehnt Kooperative Jobcenter ab
  27. BDA: Die falsche Richtung! Argumentationspapier zum Kooperativen Jobcenter
  28. Gemeinsames Schreiben vom 17.04.2008 an das Bundesarbeitsministerium
  29. Stellungnahme der LAG Hessen e.V.
  30. [Sozialticker vom 13.06.2008: Grüne gegen Modell der Kooperativen Jobcenter http://www.sozialticker.com/gruene-gegen-modell-der-kooperativen-jobcenter_20080613.html]
  31. Landkreis-Info des Schleswig-Holsteiner Landkreistages 0262/2008 vom 08.04.2008: Künftige Organisation des SGB II
  32. Presseinfo des Bundesarbeitsministeriums vom 20.12.2007
  33. Homepage der Abgeordneten
  34. Haufe Sozialversicherung: Hartz IV - Arbeitsagentur will Kooperation mit Kommunen
  35. Artikel der Thüringer Allgemeine
  36. Interview der Stuttgarter Zeitung mit BA-ChefJürgen Weise
  37. Tagesspiegel vom 28.04.2008: Aufstand der Landräte
  38. spiegel.de vom 09.05.2008

Weblinks


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