- Mindestumsatz
-
Der Mindestumsatz beschreibt, zum Beispiel in der Telekommunikationsbranche, einen genau bezifferten Umsatz, der in einem definierten Zeitraum seitens des Kunden wenigstens erreicht werden muss. Dieser Betrag ist dann – neben einer eventuell ebenfalls anfallenden Grundgebühr – an den Anbieter zu entrichten und zwar unabhängig davon, ob der Mindestumsatzbetrag vollständig, teilweise oder gar nicht umgesetzt wurde. Im Telekommunikationsbereich gibt es den Spezialfall des Mindestgesprächsumsatzes (MGU), bei dem ein gewisser Umsatz durch gewöhnliche Sprachtelefonie erreicht werden muss. Umsätze, die durch andere Dienstleistungen erreicht werden, zählen nicht dazu. Erreicht man also den Mindestumsatz durch andere Dienste wie beispielsweise Kurznachrichten, ist der Fehlbetrag auf den Mindestgesprächsumsatz zusätzlich zu zahlen.
Neben den Verträgen der Telekommunikationsbranche ist diese Form des Nutzungsvertrags auch bei anderen Dauerverträgen, so z. B. bei Abonnements, Download und Franchising, verbreitet.
Mit dem Mindestumsatz vergleichbar ist der Mindestverzehr, der oftmals beim Besuch von Diskotheken und Bars fällig wird. Dabei wird vom Gast ebenfalls ein Mindestumsatz beim Getränkekonsum erwartet und, auch wenn ein solcher Verzehr nicht erfolgt, dennoch berechnet.
Kategorien:- Handel und Dienstleistung
- Preispolitik
Wikimedia Foundation.