- Minorat
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Minorat bezeichnet die Erbfolge, nach der allein der am nächsten männliche Verwandte und bei gleichem Verwandtschaftsgrad der Jüngste zur Erbschaft berufen ist. Im Gegensatz dazu steht das Majorat bei dem alleine der Älteste das Erbe antritt.
Das Minorat fand sich beispielsweise im Kanton Bern (Schweiz), wo jeweils der jüngste Sohn den Hof übernahm.
Kategorie:- Privatrechtsgeschichte
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