- Modus vivendi
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Der Begriff Modus vivendi (lat., Art (mit etwas) zu leben) wird nicht einheitlich verwendet. Generell ist mit dem Begriff eine (erträgliche) Übereinkunft, eine Verständigung und dergleichen gemeint.
Völkerrechtlich bezeichnet der Begriff die vorläufige Verständigung zwischen Völkerrechtssubjekten, die später durch eine endgültige Abmachung abgelöst werden soll.
Bildungssprachlich: Gemeinsam getragene, nicht auf einer definierten Rechtsgrundlage beruhende Übereinkunft, die ein annehmbares Zusammenleben und/oder Zusammenarbeiten ermöglicht.
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