Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Eine Rechtsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die ein Verhalten legitimiert, ein Verfahren regelt oder einen Anspruch gewährt.

Eine Rechtsgrundlage kann somit einer staatlichen Stelle ein bestimmtes Handeln gestatten, z. B. der Polizei das Recht geben, jemanden festzuhalten. Sie kann auch eine Kompetenznorm sein, also einem Gesetzgeber den Erlass bestimmter Regelungen gestatten.

Schließlich können Privatpersonen Ansprüche, die sie aus einer Rechtsgrundlage herleiten, gerichtlich durchsetzen.

Rechtsgrundlagen geben Aufschluss über Gebote und Verbote.

Man unterscheidet[1]:

a) das geschriebene Recht (Gesetze,Verordnungen,Satzungen),
b) das Gewohnheitsrecht und Richterrecht (insbesondere das Recht der obersten Bundesgerichte)
c) vereinbares Recht, z. B. Kaufverträge, Arbeitsverträge.

Einzelnachweise

  1. Krause/Krause, Die Prüfung der Industriemeister, Basisqualifikation, Seite 13
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