- Mordkommission
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Eine Mordkommission (MK) ist eine polizeiliche Organisationseinheit der Kriminalpolizei zur Aufklärung von Kapitalverbrechen (Straftaten gegen das Leben; z. B. Mord und Totschlag).
Sie wird für einen konkreten Fall, bei dem der Verdacht eines Tötungsdeliktes besteht, gegründet, oder es wird eine Bereitschaftsmordkommission angerufen, dessen Leiter über die Übernahme des Falles entscheidet.
Die Mordkommission besteht aus einem Kommissionsleiter, einem Aktenführer, einem Tatortteam und mehreren Ermittlungsteams. Die Ermittler sind spezialisiert auf Personal-, Sach- oder Tatortbeweiserhebung (Spurensicherung) sowie auf Ermittlungen (z. B. Profiling).
Es gibt zum Teil die kleine und große Mordkommission, wobei auch mehrere kleine bzw. große Mordkommisionen bestehen können. Die Große Mordkommission kann durchaus aus 20 Ermittlern bestehen.
Hauptarbeitsgebiet sind Morde, daher sind in Mordkommissionen nur hochspezialisierte und besonders ausgewählte Polizeivollzugsbeamte als Kriminalbeamte tätig.
Tötungsdelikte, die aufgrund von Verkehrsunfällen geschehen sind, werden meist nicht von der Mordkommission, sondern von der Verkehrspolizei bearbeitet.
Weitere am Fall mitermittelnde Personen wie Gerichtsmediziner, Beamte der Schutzpolizei oder Staatsanwälte gehören nicht zur Mordkommission, sind aber eng beteiligt.
Siehe auch
Literatur
- Richard Thiess: Mordkommission: Wenn das Grauen zum Alltag wird. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2010, ISBN 978-3-42324-796-2.
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