- Mudschtahid
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Mudschtahid bezeichnet einen bedeutenden religiösen Rechtsgelehrten des Islam. Beim schiitischen Islam wird der Mudschtahid gleichgesetzt mit einem Rechtsgelehrten, der zur selbständigen Rechtsfindung (Idschtihad) befähigt ist und die entsprechende Qualifikation (Ayatollah) besitzt.
Ein Mudschtahid hat umfangreiche Kenntnisse zu besitzen über
- die Feinheiten der arabischen Sprache,
- den Koran und die Sunna,
- das islamische Recht und
- über Logik.
Der ähnlich lautende Begriff Mudschahid bezeichnet „denjenigen, der den Heiligen Kampf betreibt“, und ist ebenso wie Mudschtahid von Dschihad abgeleitet. Dieser bemüht sich um die Verbreitung oder Verteidigung des Islams.
Literatur
- Heinz Halm: Die Schiiten. Beck 2005. ISBN 3-406-50858-8
Siehe auch
Kategorien:- Islamischer Rechtswissenschaftler
- Schiiten
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