- Mutagenität
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erbgutverändernd
am Menschenerbgutverändernd
an Tier und PflanzeGiftig
(T)Umweltgefährlich
(N)Mutagene sind äußere Einwirkungen, die Mutationen oder Chromosomenaberrationen auslösen, also das Erbgut eines Organismus verändern.
Inhaltsverzeichnis
Die normale Mutationsrate (Häufigkeit, mit der sich ein oder mehrere Gen/e verändert) liegt bei höheren Organismen bei 10-5 – 10-9 pro Gen und Generation. Ein Anstieg der Mutationsrate ist durch Mutagene möglich. Dazu zählen Strahlung, Nitrosamine und Teerstoffe aber auch abnorm hohe Temperaturen, um einige Vertreter der physikalischen Mutagene zu nennen.
- Nitrosamine
- entstehen unter anderem beim Grillen von fettem Fleisch, bewirken chemische Veränderung der DNA-Basen.
- Basenanaloga
- Basenähnliche Stoffe werden bei der Replikation in die DNA eingebaut.
- Teerstoffe
- schieben sich zw. die Basen und werden als solche erkannt. Sie führen zu Rastermutationen als eine Variante der Genmutationen.
- Strahlung
- Röntgen-, ionisierende und UV-Strahlung bewirken Mutationen und Chromosomenaberrationen.
Des Weiteren gibt es auch einige chemische Stoffe, zum Beispiel Ethidiumbromid, die eine Mutation oder Chromosomenaberration verursachen können. Ethidiumbromid gehört zu den interkalierenden Substanzen, die sich in die Basenfolge schieben und so eine Veränderung des Leserasters bewirken. Eine weitere wichtige chemische Gruppe sind die Basenanaloga. Diese ähneln den Basen der DNA und können durch einen Austausch oder falschen Einbau ebenfalls eine Mutation herbei führen.
Der Ames-Test ist einer der einfachsten und häufigsten Tests, der zur Bestimmung einer Chemikalie als Mutagen angewendet werden.
Kategorien
Die Einstufung nach § 1.4.2.3 GefStoffV Anhang 1 entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung. Es bedeuten:
Kategorie 1
Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen erbgutverändernd. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und vererbbaren Schäden vorhanden. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T und R46: "Kann vererbbare Schäden verursachen. (muta. cat. 1)"
Kategorie 2
Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als erbgutverändernd angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff zu vererbbaren Schäden führen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T und R46: "Kann vererbbare Schäden verursachen. (muta. cat. 2)"
Kategorie 3
Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. Genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Mutagenitätsversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Einstufung und Kennzeichnung nur mit R68: "Irreversibler Schaden möglich."
Siehe auch
- Mutagenese
- Karzinogen
- Teratogen
- ionisierende Strahlung
- Strahlenbiologie
- Strahlenkrankheit
- Kategorie:Erbgutverändernder Stoff (Liste der in Wikipedia vorhandenen, mit R46 eingestuften Stoffe; mit R68 eingestufte Stoffe sind nicht als Kategorie erfasst)
Weblinks
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