- Muttizettel
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Muttizettel ist in Deutschland eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den „Erziehungsbeauftragten“) für die Dauer einer Tanzveranstaltung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz mit der Aufsicht ihrer minderjährigen Kinder beauftragen kann. Es ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1.
Das Dokument muss die Personenangaben der drei beteiligten Personen, die Unterschrift der beiden Erwachsenen sowie Ort und Datum der Tanzveranstaltung enthalten. Gelegentlich wird auch eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten verlangt.
Einige Diskotheken bieten auf ihrer Website Vordrucke für den sogenannten Muttizettel zum Herunterladen an.
Des Weiteren dürfen Jugendliche bis zu einem Alter von 16 Jahren auch ohne ein derartiges Schriftstück Veranstaltungen bis 24 Uhr besuchen, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendarbeit durchgeführt werden.[1]
Das Jugendschutzgesetz sieht die Regelung seit 2002 vor, sie war ursprünglich als Lockerung gedacht. Laut Presseberichten wird der „Muttizettel“ inzwischen jedoch oft mit gefälschten Unterschriften missbraucht.[2]
Quellen
- ↑ (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen. Auszug aus dem JuSchG
- ↑ Freibrief für Teenies; Bericht in Der Spiegel 13/2007 S. 61.
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