- NADIS
-
Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) ist ähnlich dem polizeilichen Informationssystem INPOL ein aus den 70er Jahren stammendes nichtöffentliches automatisiertes Datenverbundsystem, an dem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beteiligt sind.
Anfang 2008 waren von Bund und Ländern gemeinsam im Nachrichtendienstlichen Informationssystem 1.172.797 (Anfang 2007: 1.047.933; Anfang 2006: 1.034.514) personenbezogene Eintragungen enthalten, davon 618.284 Eintragungen (52,7 %) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen (Anfang 2007: 57,1 %).[1]
Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogener Daten finden sich in den Verfassungsschutzgesetzen.
NADIS enthält keine Inhalte über vorliegende Erkenntnisse über Personen, sondern lediglich Personendaten und ob diese Person in NADIS erfasst ist. Die meisten in NADIS erfassten Personen sind in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig und wurden durch Verfassungschutzmaßnahmen überprüft. Eine Erfassung in NADIS bedeutet keineswegs, dass die betreffende Person irgendeinen kriminellen, terroristischen oder ähnlich gearteten Hintergrund hat. V-Leute des Verfassungsschutzes werden aus Sicherheits- und Schutzgründen nicht in NADIS erfasst.
Im April 2008 stoppte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Einführung des Nachfolgesystems NADIS-neu, da er ähnliche Probleme und Kostenüberschreitungen wie bei der Einführung von INPOL-neu befürchtete. Über ein neues System soll erst 2010 entschieden werden. [2]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
Wikimedia Foundation.