- NATO-Truppenstatut
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Das NATO-Truppenstatut (NATOTrSt, engl. NATO Status of Forces Agreement – NATO SOFA) ist die Rechtsgrundlage für den Aufenthalt von NATO-Streitkräften und deren Angehörigen auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten.
Das Abkommen wurde am 19. Juni 1951 zwischen den NATO-Mitgliedstaaten geschlossen. Am 3. August 1959 wurde ein Zusatzabkommen zum Statut (NATOZAbk, engl. NATO SOFA Supplementary Agreement – NATO SOFA SA) geschlossen, welches detailliertere Regelungen zu allen Fragen der Stationierung fremder Streitkräfte (Privilegierungen und Immunitäten, z. B. bei der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit (dazu: NATO-Truppenschutzgesetz), der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht oder dem Führen von Kraftfahrzeugen) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthält.
Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde das Statut durch ein Abkommen vom 18. März 1993 umfassend geändert (zumeist Einschränkungen für die fremden Truppen in Deutschland).
Siehe auch
Weblinks
- Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut)
- Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
- Gesetz zu dem Abkommen vom 18. März 1993 zur Änderung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und zu weiteren Übereinkünften
- Informationen des Auswärtigen Amtes zum Truppenstationierungsrecht
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