- Nachlaß
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Nachlass ist die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen oder die Erbschaft desselben.
Der Begriff Nachlass im weiteren Sinn bezeichnet die Gesamtheit des überlieferten archivalischen Materials (z. B. Werke, Briefe, Lebensdokumente), das sich auf eine Person als Bestandsbildner bzw. Nachlasser bezieht und aus deren Besitz stammt.
Inhaltsverzeichnis
Arten von Nachlässen
Wenn derartige Materialien schon bei Lebzeiten einer Bibliothek, einem Archiv oder Museum zur Verfügung gestellt werden, spricht man von „Vorlass“ (den Begriff prägte der Leiter der Handschriftenabteilung des Deutschen Literaturarchivs Marbach, Jochen Meyer).
Unter Umständen wird nicht der gesamte Nachlass einer Person in einer Institution aufbewahrt, sondern es finden sich mehrere Teilnachlässe.
Als einen angereicherten Nachlass bezeichnet man einen Nachlass, der nachträglich um Materialien ergänzt wurde, z. B. um Briefe des Nachlassers, die sich zuvor bei dessen Korrespondenzpartnern befanden.
Im übertragenen Sinn wird manchmal auch von einem Firmennachlass oder einem Vereinsnachlass gesprochen. Der Bestandsbildner ist in diesem Fall keine Einzelperson, sondern eine Firma oder ein Verein.
Erschließung
In Archiven gelten für die Erschließung von Nachlässen die gleichen Grundregeln wie für die Erschließung von Beständen aus dem staatlichen Bereich. Das in deutschsprachigen Ländern vor allem im bibliothekarischen Bereich verwendete Regelwerk für die Erschließung von Nachlässen und Autographen ist die so genannte RNA (Regeln für die Erschließung von Nachlässen und Autographen); die Online-Version ist auf dem Kalliope-Portal zu finden.
Nachweis
Es gibt verschiedene Ansätze, Nachlässe übergreifend nachzuweisen. Dies ist besonders wichtig, da es keine Regeln gibt, welche Nachlässe sich in welchen Institutionen befinden. Nachlässe von Schriftstellerinnen und Schriftstellern finden sich z. B. in großem Umfang im Deutschen Literaturarchiv Marbach, sie können sich aber auch in anderen Bibliotheken, Museen oder Archiven befinden. Nachlässe von Politikerinnen und Politikern können sich in den Staatsarchiven oder Kommunalen Archiven des Raumes finden, in dem der Erblasser tätig war, oder in dem Archiv der Partei, dessen Mitglied der Nachlasser war.
- Die zentrale Datenbank Kalliope bei der Staatsbibliothek zu Berlin enthält etwa 1,2 Mio. Datensätze zu Autographen und Nachlässen in ca. 500 deutschen Archiven, Bibliotheken und Museen sowie zu anderen Sammlungen.
- Das Pendant für die Schweiz ist das Repertorium der handschriftlichen Nachlässe in den Bibliotheken und Archiven der Schweiz.
- Ein weiteres Online-Findmittel für Nachlässe ist die Zentrale Datenbank Nachlässe (ZDN) des Bundesarchivs, die ca. 25.000 Nachlässe vor allem in deutschen Archiven nachweist.
Benutzung
Nachlässe dienen als Quellen für Biographien, für historische, literaturwissenschaftliche und wissenschaftsgeschichtliche Arbeiten. Aber auch Genealogen nutzen Nachlässe. Das Benutzungsrecht kann in bei Nachlässen sehr unterschiedlich ausfallen. Handelt es sich bei einem Nachlass um eine Schenkung, dann gelten die allgemeinen Benutzungsregeln des betreffenden Archivs. Haben der Erblasser oder dessen Erben den Nachlass jedoch nur als Depositum übergeben, können Sie die Benutzung zusätzlich eingeschränkt haben.
Keine Rechtsfähigkeit
Der Nachlass ist nicht rechtsfähig, er besitzt daher keine gesetzlichen Vertreter. Er ist also kein Rechtssubjekt, sondern ein Rechtsobjekt. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter unbekannter Erben. Es kann also auch keine Forderungen gegen den Nachlass geben, sondern als Nachlassverbindlichkeit nur gegen den Erben.
Siehe auch
Weblinks
- Kalliope: Nachweisdatenbank für Nachlässe und Autographen in Deutschland
- MALVINE: Europäische Nachweisdatenbank für Nachlässe und Autographen
- Österreichischer Verbundkatalog für Nachlässe, Autographen und Handschriften (ÖVK-NAH)
- LEAF: Linking and Exploring Authority Files
- Repertorium der handschriftlichen Nachlässe in den Bibliotheken und Archiven der Schweiz
- Zentrale Datenbank Nachlässe ZDN des deutschen Bundesarchivs
- Amtliche Vordrucke zum Nachlassrecht
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