- Namensladeschein
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Namensladeschein ist ein Begriff aus der Logistik, im Bereich des Güterverkehr.
Der Namensladeschein ist auf den Namen des Empfängers ausgestellt. Mit dem Orderlagerschein kann das Eigentum an der Ware durch einen Übertragungsvermerk (Indossament) vom berechtigten Empfänger auf eine andere Person übertragen werden.
Arten der Lagerscheine
"Namenslagerschein": Die Herausgabe der gelagerten Ware erfolgt nur an die namentlich im Lagerschein genannte Person. Soll der Herausgabeanspruch auf eine andere Person übertragen werden, ist eine Abtretungserklärung erforderlich.
Nachteil daran ist die umständliche Übertragung des Lagerscheins an eine andere Person.
"Inhaberlagerschein": Die Herausgabe der gelagerten Ware erfolgt an jede Person, die den Lagerschein vorlegt. Soll der Herausgabeanspruch auf eine andere Person Übertragen werden, ist dieser Person nur der Lagerschein zu übergeben.
Nachteil ist das eine unberechtigte Person das Recht an der Ware erwirbt.
"Orderlagerschein" Der Lagerschein kann durch einen Übertragungsvermerk (Indossament) auf der Rückseite des Lagerscheins auf eine andere Person übertragen werden. Die Herausgabe der gelagerten Ware erfolgt somit an die genannte Person oder "deren Order". Die Übertragung bewirkt den Eigentumsübergang der gelagerten Ware.
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