Notstand

  • 11Notstand — Not|stand …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 12Entschuldigender Notstand — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten… …

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  • 13Polizeilicher Notstand — ist in Deutschland der Begriff für eine Einsatzlage, in der eine „gegenwärtige erhebliche Gefahr für wichtige Rechtsgüter“ vorliegt und gleichzeitig die Polizei zu wenig eigene Mittel (Einsatzkräfte) zur Verfügung hat, so dass ihr „allgemeiner… …

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  • 14Übergesetzlicher Notstand — Der übergesetzliche Notstand ist in der deutschen Rechtswissenschaft ein Argumentationsansatz für einen Rechtfertigungs , Entschuldigungs oder Strafausschluss /Strafaufhebungsgrund bei einer Straftat, der nicht gesetzlich geregelt ist.… …

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  • 15Rechtfertigender Notstand — Der allgemeine rechtfertigende Notstand und seine Voraussetzungen sind in § 34 StGB normiert. Es handelt sich um einen Rechtfertigungsgrund, der ein rechtsgutsverletzendes Verhalten gestattet und den dadurch Beeinträchtigten zur Duldung… …

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  • 16Innerer Notstand — Als Innerer Notstand wird im Staatsrecht die Notlage eines Staates infolge von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen, Angriffen auf die staatliche Grundordnung oder den Bestand des Staates bezeichnet. In der Regel erhält die Exekutive durch… …

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  • 17Putativ-Notstand — Putativnotstand (von lat. putare, „glauben“, „meinen“) ist ein Begriff aus dem Strafrecht, genauer der allgemeinen Strafrechtslehre. Im Wesentlichen ist der Putativnotstand vergleichbar mit der Putativnotwehr, bei der der sich Täter einbildet,… …

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  • 18polizeilicher Notstand — das Vorliegen besonderer Umstände, die das sofortige Einschreiten der ⇡ Polizei erforderlich machen, v.a. auch das Eingreifen in die Rechte unbeteiligter Dritter, die ggf. Entschädigungsanspruch haben …

    Lexikon der Economics

  • 19Ausnahmezustand — Notstand; Kriegsrecht * * * Aus|nah|me|zu|stand 〈m. 1u; unz.〉 1. Notzustand, der bestimmte staatl. Maßnahmen nötig macht 2. Belagerungszustand ● den Ausnahmezustand erklären * * * Aus|nah|me|zu|stand, der: a) außergewöhnlicher, unüblicher, eine… …

    Universal-Lexikon

  • 20Kriegsrecht — Notstand; Ausnahmezustand * * * Kriegs|recht 〈n. 11; unz.〉 alle völkerrechtl. Vorschriften für kriegführende Staaten gegenüber den feindl. u. neutralen Staaten sowie der Zivilbevölkerung * * * Kriegs|recht, das: 1. <o. Pl.> völkerrechtliche …

    Universal-Lexikon