Innerer Notstand

Innerer Notstand

Als Innerer Notstand wird im Staatsrecht die Notlage eines Staates infolge von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen, Angriffen auf die staatliche Grundordnung oder den Bestand des Staates bezeichnet. In der Regel erhält die Exekutive durch die Verfassung besondere Befugnisse für die Zeit des Inneren Notstandes.

Innerer Notstand in Deutschland

Im deutschen Staatsrecht tritt der Innere Notstand ein, wenn eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes gemäß Art. 91 Abs. 1 GG oder wenn eine Naturkatastrophe oder ein besonders schwerer Unglücksfall gemäß Art. 35 GG eintritt.

Zur Abwehr des inneren Notstandes kann ein Land die Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und der Bundespolizei anfordern. Die Bundesregierung kann die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten der Bundespolizei einsetzen, wenn der Unglücksfall mehr als ein Land betrifft oder das Land nicht bereit oder in der Lage ist die Gefahr zu bekämpfen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im Übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, aufzuheben.

Die Bundesregierung kann gemäß Art. 87a GG Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und der Bundespolizei beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen. Bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfallen ist der Einsatz von Streitkräften ebenfalls erlaubt.

Die Maßnahmen zur Abwehr des inneren Notstandes dürfen sich nach Art. 9 Abs. 3, S. 3 GG nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die arbeitspolitische Ziele verfolgen und von den Sozialpartnern geführt werden.

Innerer Notstand in Österreich

Die Österreichische Bundesverfassung sieht für außerordentliche Umstände den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres, ein Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten, ein Notverordnungsrecht der Landesregierung sowie der unmittelbaren Bundeslandverwaltung durch den entsprechenden Landeshauptmann gemäß den Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung vor.

Schweiz

Siehe: Notrecht in der Schweiz


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Notstand — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten… …   Deutsch Wikipedia

  • Notstand — Notlage; Krisensituation; Ausnahmezustand; Kriegsrecht * * * Not|stand 〈m. 1u〉 1. 〈Rechtsw.〉 Zustand der Gefahr, aus der sich jmd. nur durch den Eingriff in das Recht eines anderen retten kann 2. 〈allg.〉 Notlage * * * Not|stand, der: 1 …   Universal-Lexikon

  • Entschuldigender Notstand — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten… …   Deutsch Wikipedia

  • Aggressivnotstand — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten… …   Deutsch Wikipedia

  • Notstandsfall — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten… …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangslage — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Notstand ist der Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Notstandsgesetz — Demonstrationsaufruf Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der ersten Großen Koalition, vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dies wurde von massiven Protesten der so genannten außerparlamentarischen Opposition begleitet. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Notstandsgesetze — Demonstrationsaufruf Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der ersten Großen Koalition, vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dies wurde von massiven Protesten der so genannten außerparlamentarischen Opposition begleitet. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesrat (Deutschland) — Bundesrat Staatliche Ebene Bund Stellung Verfassungsorgan Gründung 23. Mai 1949 …   Deutsch Wikipedia

  • Deutscher Bundesrat — Bundesrat Staatliche Ebene Bund Stellung Verfassungsorgan Gegründet 23. Mai 1949 Hauptsitz Preußi …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”