Zessionar

  • 61Anastasianisches Gesetz — (Lex Anastasiana), die vom oström. Kaiser Anastasius erlassene, von Justinian ergänzte Bestimmung, der zufolge der Käufer einer Forderung (Zessionar) vom Schuldner nicht mehr fordern darf, als er dem Verkäufer (Zedenten) dafür gezahlt hat. Sie… …

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  • 62Form [1] — Form (lat. forma, »Gestalt«), im Gegensatz zur Materie (s.d.), dem Stoffe, die Art und Weise (das Wie), wie die Teile eines Ganzen (dessen Was) zu diesem verbunden sind. Eine solche kann es daher nur bei einem aus Teilen (Einheiten) Bestehenden… …

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  • 63Zession — (lat.), die Abtretung einer Forderung an einen dritten (Zessionār), damit dieser sie für seine Rechnung statt des bisherigen Gläubigers (Zedenten) gegen den Schuldner geltend mache. – Zessibel, abtretbar; Zessibilität, Abtretbarkeit; zessieren,… …

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  • 64Abtretung (Völkerrecht) — Das Völkerrecht kennt die Abtretung eines Gebietes durch einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem abtretenden Staat (Zedent) und dem erwerbenden Staat (Zessionar), aber auch die Abtretung von Rechten. Auch im Staatsrecht gibt es die… …

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  • 65Legalzession (Deutschland) — Die Legalzession (lat. cessio legis) ist ein zivilrechtliches Institut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt, ohne dass es hierzu eines besonderen Rechtsgeschäfts bedarf. Im Unterschied zur Abtretung (§ 398 BGB) als… …

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  • 66Lebensversicherung (Deutschland) — Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Inhaltsverzeichnis 1 Arten 2 Rechtlicher Rahmen 2.1 Versicherer 2.2 …

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  • 67Rückversicherung — Reassekuranz; Gegenversicherung * * * Rụ̈ck|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung, bei der sich ein Versicherer zur Teilung der von ihm übernommenen Risiken bei anderen Versicherern weiterversichert; Sy Gegenversicherung, Reassekuranz * * *… …

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  • 68Zedent — Ze|dẹnt 〈m. 16〉 Gläubiger, der eine Forderung an jmdn. abtritt [<lat. cedens „der Abtretende, Weichende“; zu cedere „abtreten, weichen“] * * * Ze|dẹnt, der; en, en [zu lat. cedens (Gen.: cedentis), 1. Part. von: cedere = überlassen]… …

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  • 69Zessionarin — Zes|sio|na|rin, die; , nen: w. Form zu ↑Zessionar …

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  • 70stille Zession — stille Forderungsabtretung; Zession, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Üblich u.a. bei ⇡ Sicherungsabtretung an Banken. Die st.Z. birgt die Gefahr, dass der Zedent die Forderung erneut abtritt, der Schuldner in Unkenntnis der st.Z. an den… …

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