- Abtretung (Völkerrecht)
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Das Völkerrecht kennt die Abtretung eines Gebietes durch einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen dem abtretenden Staat (Zedent) und dem erwerbenden Staat (Zessionar), aber auch die Abtretung von Rechten.
Auch im Staatsrecht gibt es die Gebietsabtretung (etwa zwischen Gliedstaaten eines Bundesstaates). Die nicht erzwungene Gebietszession stellt den einzigen friedlichen Landerwerb unter Völkerrechtssubjekten dar. Es handelt sich um den Erwerb beziehungsweise Verlust der territorialen Souveränität über ein Gebiet (Gebietshoheit) durch Vertrag.[1] Da Gebietszessionen auch unter militärischer Gewalt erfolgen, sprechen Geschichtswissenschaftler in der Regel von einer Annexion. Streng genommen aber liegt nach rechtswissenschaftlicher Auffassung eine Annexion nur dann vor, wenn die Eingliederung des Gebietes in den fremden Staatsverband einseitig und ohne (formelles) Einvernehmen geschieht.
Einzelnachweise
- ↑ Metzger, Schweizerisches juristisches Wörterbuch
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