konkludentes+Handeln

  • 121Willensmangel — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. In der Zivilrechtswissenschaft ist die Willenserklärung (lat.:… …

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  • 122Wohngemeinschaften — WG Zimmer Angebote und Gesuche an einem schwarzen Brett in Berlin Eine Wohngemeinschaft (kurz: WG) bezeichnet das Zusammenleben mehrerer unabhängiger Personen in einer Wohnung. Allgemeine Räume wie Bad, Küche, evtl. Wohnzimmer werden dabei… …

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  • 123Zeche (Rechnung) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Zechprellerei ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine Pflichtverletzung, bei der offene Rechnungen („Zeche“) in… …

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  • 124Zechpreller — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Zechprellerei ist ein umgangssprachlicher Begriff für eine Pflichtverletzung, bei der offene Rechnungen („Zeche“) in… …

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  • 125Ärztliche Schweigepflicht — Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht) im engeren Sinn ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Private… …

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  • 126Liste der Betrugsdelikte — mit ihren Kriminologischen Bezeichnungen oder anderen Bezeichnungen: Betrugsdelikt Bezeichnung Abrechnungsbetrug Ein Kostenträger wird über die Höhe einer erbrachten Leistung getäuscht, besonders bei der Abrechnung kassenärztlicher Leistungen und …

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  • 127Kaufvertrag (Deutschland) — Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache… …

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  • 128Erbe (Deutschland) — Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, der im Erbfall das Vermögen des Erblassers (den Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen erhält.… …

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