- Naturheiligtum
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Als Kultstätte oder Kultplatz wird ein heiliger, geographisch markanter und für die Ausübung von Kulten verwendeter Ort bezeichnet. Der Begriff Kultstätte zielt dabei insbesondere auf Orte und bauliche Anlagen der Vorgeschichte oder Urgeschichte ab. Religiöse Bauwerke und Gebäude neuerer Zeit gelten dagegen eher als Sakralbauten.
Teilweise werden Kultstätten (mit abnehmender Tendenz) in bestimmten Kulturen bis zum heutigen Tag genutzt, teils errichtete man an ihrer Stelle später andere religiöse Bauwerke oder auch Siedlungen. Kultstätten begegnen häufig in Verbindung mit Bestattungsplätzen, oder dienten selbst als Grabmal einer politisch-religiös bedeutsamen Person.
Kultstätten waren zum einen von natürlichem Charakter. Dazu zählten Heilige Steine, heilige Berge, Felsheiligtümer, Höhenheiligtümer, Gipfelheiligtümer, Grottenheiligtümer, Heilige Inseln (als Gesamtkultstätte: Malta; mit besonderen Kultstätten ausgestattet: Roseninsel, Sylt), oder heilige Seen. Häufig ist bis in die heutige Zeit an der Namengebung der ehemalige Charakter als Kultstätte erkennbar (z. B. Odense).
Ebenso charakterisierten bestimmte markante Bäume, oder durch sie markierte Orte (heiliger Hain) eine Kultstätte.
Kultstätten waren zum anderen gestaltete nach außen abgegrenzte Bezirke. Besondere Bekanntheit erlangten die Megalithe wie Stonehenge in England oder Tempelanlagen wie Karnak in Ägypten.
Den Steinen der Megalithstätten, Platten, Säulen oder Stelen kam eine unterschiedliche kultische Funktion zu. So dienten sie etwa als Altar, zur Vergegenwärtigung Verstorbener oder der Repräsentanz verschiedener Gottheiten.
Weitere bekannte Kultstätten:
- Serapeum Ägypten.
- Osireion Ägypten
- Mithräum
- Nakovana-Höhle
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