- Neidingswerk
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Neidingswerk ist eine deutsche Wortschöpfung, die im Zuge der Übersetzung altnordischer Literatur erforderlich wurde und dem dortigen Begriff "níðingsverk" entspricht.
Dabei handelt es sich um eine schimpfliche und zutiefst verächtliche Handlung. Die Quellen für diesen mentalitätsgeschichtlichen Vorstellungskomplex sind die so genannten Isländersagas, die Islendingasögur, die Anfang des 13. Jahrhunderts in Island aufgezeichnete Snorra-Edda, die um 1270 entstandene Ältere Edda bzw. Lieder-Edda, welche vermutlich auch auf älteren Quellen fußt, deren Inhalt, zumindest einige Lieder betreffend, möglicherweise auch in der Zeit vor dem Jahre 1000 entstanden sein könnte. Hinzu kommen einzelne skandinavische Rechtsquellen des 11. bis 13. Jahrhunderts. Der Komplex des "Neidingswerkes" bzw. der "Neidingschaft" bezieht sich also auf die Geschichte des hochmittelalterlichen Skandinaviens bzw. im Spezielleren Islands. Die mit Níð in Zusammenhang stehenden kulturgeschichtlichen Phänomene sollten deshalb nicht einfach auf die mentalitätsgeschichtliche Situation bei germanischsprachigen Völkern Mitteleuropas übertragen werden, die während der römischen Kaiserzeit und der Epoche der Völkerwanderung, also deutlich vor dem 8./9. Jahrhundert und außerhalb Skandinaviens lebten.
Inhaltsverzeichnis
Das Níð
Der erste Teil des Wortes ist Níð und bedeutet "Schimpf" und "Ehrlosigkeit"; es ist ein ausschließlich altnordisches bzw. altisländisches Wort. Es bezeichnet bestimmte Arten gefürchteter und mit hohen Strafen belegter Beleidigungen. Früher war man der Auffassung, dass sich der Schimpf im Wesentlichen darauf beziehe, dass ein persönlich freier Mann im Rahmen eines gleichgeschlechtlichen Sexualkontakts zwischen Männern die passive Rolle eingenommen habe. Aber der Zusammenhang mit den Begriffen argr und ergi, die nicht nur sexuelle Verhaltensweisen (d.h. passives, gleichgeschlechtliches Verhalten von freigeborenen Männern), sondern auch persönliche Feigheit in Bezug auf Kampfverhalten und anderes schmachvolles Verhalten, das den mittelalterlichen Skandinaviern mit der Ehre eines freien Mannes unvereinbar erschien, bezeichnen, zeigt, dass Níð umfassender verstanden werden muss. Diejenigen, gegen die sich das Níð richtete, waren Personen, die nach skandinavisch-mittelalterlichem Verständnis schwere Schandtaten begangen hatten oder denen man diese unterstellte. Solche Handlungen wurden unter dem Begriff Neidingswerk zusammengefasst und die Personen als Neiding bezeichnet. Unbestreitbar ist jedoch, dass die altnordischen Adjektive argr bzw. ragr und ergi eindeutig sexuelle Konnotationen aufweisen.[1] Hierzu führt Elmar Seebold aus: "arg, Adj. std. (8. Jh.), mhd. arc, ahd. ar(a)g; aus g. * arga-, Adj. >feig<; das Wort gilt in alter Zeit als schlimmes Schimpfwort und hat ersichtlich eine sexuelle Nebenbedeutung, vermutlich beim homosexuellen Geschlechtsverkehr die passive Rolle spielend. Bezeugt in anord. argr und ragr (mit tabuisierender Metathese) ae. earg, afr. erg.“[2][3] Dieses mittelalterlich-skandinavische Sexualkonzept, das noch den Einfluss einer vorchristlich-paganen Mentalität erkennen lässt, verurteilte jedoch lediglich die sexuelle Passivität freigeborener und wehrfähiger – das heißt dem Knabenalter entwachsener – Männer als schandhaft im Sinne von Níð und argr, während hingegen die aktive Rolle eines freien Mannes im Rahmen gleichgeschlechtlicher Kontakte mit männlichen Sklaven offenbar keinem ethischen Verdikt verfiel.[4][5] Im letztgenannten Fall scheint die sexuelle Passivität des beteiligten Sklaven ebenfalls hingenommen worden zu sein.[6] Quellenbelege für dieses sexualethische Verständnis finden sich unter anderem in der altnordischen Guðmundar Saga.[7] Im Gulaþingslov werden Níð durch Worte und Verse und Níð durch Holzpfähle und Schnitzereien unterschieden.
Níð durch Worte
Das Níð durch Worte hatte die Bezeichnung "Tunguníð". Es gibt nur sehr wenige Belege für diesen Begriff, obgleich häufig von schweren Beleidigungen berichtet wird. In der Egils saga wird berichtet, dass ein solches tungunið in eine Neidstange mit Runen eingeritzt worden sei. Nach den sehr detaillierten Vorschriften über die Níðdichtung in den alten nordischen Gesetzen scheint es eine sehr kunstvolle Tradition dieser Spottdichtung gegeben zu haben. So wird die Verhöhnung durch übertriebenes Lob genannt. Die entsprechenden Verse sind aber in der Regel nicht überliefert.[8] Während der Missionszeit waren jedenfalls in Island die christlichen Geistlichen solcher Verhöhnung besonders ausgesetzt. So dichtete ein unbekannter Skalde Islands über Þorvaldr viðforli (den Weitgereisten), der 980 als Christ nach Island heimgekehrt war, und seinen Freund Bischof Freðrik, der Island missionieren wollte:
Hefr bǫrn borit
byskup níu
þeira's allra
Þorvaldr faðir[9]Der Bischof hat geboren
neun Kinder,
und Þorvaldr ist
der Vater von allen.Das sollte wohl eine Anspielung auf "Kinder Gottes" und 9 Bekehrte sein, die hier als aus einem sexuellen Verhältnis zwischen Bischof Friðrek und Þorvaldr entstanden gedacht werden, und die Bischofstracht konnte auch als feminin betrachtet werden. Außerdem trug ein Missionar keine Waffen, ein weiterer unmännlicher Zug.
Die Hohnstange
Hohnstange ist der deutsche Ausdruck für das altnordische Wort "Níðstöng". Dabei handelte es sich um einen Holzpfahl, der mit Zeichen versehen eine andere Person öffentlich verhöhnen sollte. Das Wort kommt nur in der Grágás und in der Egils saga Skalla-Grímssonar vor. Der damit bezeichnete Sachverhalt wird aber öfter beschrieben. Sonst wird dafür das Wort "Níð" verwendet.
In der Regel handelte es sich um einen Holzpfahl, aber es gab offenbar auch zusammengesetzte Konstruktionen, wie folgende Beschreibung zeigt:
„Það voru karlar tveir og hafði annar hött blán á höfði. Þeir stóðu lútir og horfði annar eftir öðrum. Það þótti illur fundur og mæltu menn að hvorskis hlutur væri góður þeirra er þar stóðu og enn verri þess er fyrir stóð. Þórði þótti ill sú tiltekja og hneisa er níð var reist í landi hans …“
„Es waren zwei Männer, der eine hatte einen blauen Hut auf dem Kopf. Sie standen vornübergebeugt, der eine vorn, der andere hinten. Man sagte, das sei ein böser Streich, und das Los keines der beiden, die da stünden, sei gut, schlimmer jedoch das Los dessen, der vorne stehe. Thordur hielt diese Tat und Beleidigung für schlimm, weil man sie auf seinen Land errichtet hatte.“
– Bjarnar saga Hítdælakappa Kap. 17.
Die Verwendung von Darstellungen mit sexuellen Andeutungen war aber wohl die Ausnahme, denn sie kommt außer an dieser Stelle nur noch in der Gísla saga Súrssonar vor.
Normalerweise wurde ein geschnitzter Holzpfahl mit einem Männerkopf aufgestellt, auf den ein Pferdeleib oder Pferdekopf aufgespießt wurde.[10] Sogar Saxo Grammaticus beschreibt einen solchen Pfahl.[11] Die Aussagen der Sagas sind aber sehr wenig detailliert, so dass man über die konkrete Ausgestaltung nur wenige Beispiele hat.
In einer englischen Quelle aus dem Jahre 1272 wird eine Stange mit einem Hirschkopf erwähnt, die den König mit seinen Waldhütern lächerlich machen sollte. Aus Deutschland ist ein Flugblatt von 1621 überliefert, das sich gegen den Kurfürsten der Pfalz Friedrich V. richtete. Darauf ist ein auf eine Stange gesetzter Pferdekopf abgebildet. Diese Stange sollte, wie der Zusammenhang ergibt, nicht nur schmähen, sondern wurde auch als Mittel gegen Ratten und Ungeziefer betrachtet.[12]
Níð und Magie
Die ungewöhnlich harten Strafen und die anderen Folgen für ein unberechtigt ausgesprochenes Níð haben die Vermutung aufkommen lassen, dass es sich um mehr als nur eine Beleidigung gehandelt habe. Manche Forscher meinten, dass man dem Níð auch magische Kräfte zuschrieb.[13] Sicher ist, dass oft magische Rituale mit Errichtung einer Hohnstange verbunden wurden. So rief Egill Skallagrimsson bei der Errichtung der Hohnstange gegen König Erich Blutaxt die Landesgeister (Landvættir) auf, sich gegen den König und seine Frau zu stellen. → Heidentum. Aber es gibt andere Stellen, wo keinerlei magische Handlung mit der Errichtung der Hohnstange verbunden ist, z. B. wenn sie lediglich das Fernbleiben vom vereinbarten Holmgang ahndet. Daher wird man wohl von einer möglichen aber nicht notwendigen Verbindung von Níð und Magie ausgehen müssen.
Das Neidingswerk
Dem Wort níðingsverk entspricht im deutschen Sprachbereich das Wort "Meintat". Somit ist Neidingswerk zunächst nicht ein Rechtsbegriff sondern ein moralischer Begriff. Die negative moralische Wertung, die zur Verachtung führt, ist in den Sagas vielfach belegt, z.B. Ausbleiben beim vereinbarten Holmgang,[14] Feigheit beim Holmgang,[15] Die Weigerung, einen Fehdegenossen zu beköstigen,[16] unterlassene Rache[17] oder Verrat des Wohltäters[18] In diesen Fällen ist eine Straftat nicht gegeben. In christlicher Zeit kam der Abfall vom christlichen Glauben hinzu. Der Abtrünnige war ein guðníðingr (Verächtlicher vor Gott).[19]
Aber es gibt auch rechtlich strafwürdige Neidingstat, z. B. Angriff auf den leiblichen Vetter oder auf einen Schwurbruder oder Tötung eines achtjährigen Knaben.[20]
Die isländische Grágás erwähnt das Neidingswerk nicht. Aber die von Magnus Lagabøte für Island erlassene „Járnsíða“ und in der Jónsbók, beide aus dem Ende des 13. Jahrhunderts, haben den Begriff des Neidingswerkes aus den älteren norwegischen Gesetzen übernommen. Im Gulaþingslov, im Frostaþingslov, im älteren Bjarkørett und im Landrecht von Magnus Lagabøte finden sich Bestimmungen zum Neidingswerk. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Landesverrat und Heerfahrten gegen das eigene Land. Hinzukommen schändliche Formen des Totschlags, Verstümmelungen, Leichenfledderei. Der Neiding genannte Täter verliert sein gesamtes Vermögen. Das Äldre Västgötalag fasst die als Neidingswerk zu qualifizierenden Taten in einem eigenen Abschnitt "Orbotæmal" zusammen und fügt die Seeräuberei und den Viehmord hinzu. Die Rechtsfolge ist die "schwere Friedlosigkeit" und der Verlust des gesamten Vermögens.[21] Aber diese Rechtsfolge ist nicht das gemeinsame Merkmal. Der Mord in der Kirche ist im Abschnitt über die Kirche als unbüßbares Neidingswerk, der Einbruchsdiebstahl in die Kirche als büßbares[22] Neidingswerk bezeichnet. Gemeinsam ist ihnen vielmehr die niedrige Gesinnung, die Schändlichkeit der Tat. Im Yngre Västgötalag werden weitere Straftaten hinzugefügt, insbesondere Bruch des Eidschwurs, also Bruch eines Vergleichs. Aber auch Notzucht wird nun genannt. Der Täter wird friedlos im ganzen Land. Aber er kann sich auf Fürbitte des Opfers für 40 Mark den Frieden zurückkaufen. Eine andere Gruppe, die die Tötungen und Verstümmelungen umfasst, ist nicht mehr unbüßbar, sondern wird durch den doppelten Satz der höchsten Buße gebüßt. Nach jüngeren Zusätzen zum Gesetz wird die eine Hälfte für die Tat, die andere für das Neidingswerk verhängt.[23] In einem dritten Teil werden die Verwandtenmorde zusammengefasst, die nicht im Inland sondern nur durch eine Pilgerfahrt nach Rom gebüßt werden können.
Das Östgötalag (ca. 1290) kennt das Neidingswerk selbst nicht, sondern nur den Begriff als Schimpfwort, das mit drei Mark Buße belegt ist.
Magnus Eriksson geht in seinem Landslag (um 1350) wieder ausführlich auf das Neidingswerk ein. Dazu rechnet er die Totschläge an Eltern, Geschwistern, Kindern und Wehrlosen (Schwimmenden, Schlafenden). Darauf steht nun die Todesstrafe und der Verlust des beweglichen Vermögens.
In Dänemark kommt der Begriff des Neidingswerkes seltener vor. In Waldemars Sjællanske Lov (um 1216) wird der Totschlag aus Rache nach vereinbarter und versprochener Buße oder nach der Zusicherung freien Geleits als Neidingswerk bezeichnet, ist aber mit Vermögensstrafen belegt.[24]
Fußnoten
- ↑ Almqvist S. 141.
- ↑ Seebold, S. 58.
- ↑ Schwink, S. 236.
- ↑ Greenberg, S. 249.
- ↑ Karras, S. 275 - 277.
- ↑ Johansson, Sp. 1156 – 1158: It should also be mentioned that these customs applied only to free men, just as the laws against rape protected only free women: slaves were the property and responsibility of the master, and while sexual intercourse between two free men in which one had to take the passive role was considered shameful, no such feeling seems to have prevailed toward a slave's playing that part. In this respect the attitude of the pagan Scandinavians did not differ significantly from that of the ancient Greeks and Romans.
- ↑ Greenberg, S. 249: At first stigmatization did not extend active male homosexuality. To take revenge on the disloyal priest Bjorn and the mistress Thorunnr in the Gudmundar Saga "it was decided to put Thorunnr into bed with every buffon, and to do that to Bjorn the priest, which was considered no less dishoronable", dishonorable to Bjorn, not to his rapists. In the Edda, Sinfjotli insults Gudmundr by asserting that "all the einherjar (Odin’s warriors in Valhalla) fought with each other to win the love of Gudmundr" (who was male). Certainly he intended no aspersions on the honor of the einherjar. Then Sinfjotli boasts that "Gundmundr was pregnant with nine wolf cubs and he, Sinfjotli, was the father". Had the active, male homosexual role been stigmatized, Sinfjotli would hardly have boasted on it.
- ↑ Almquist S. 140.
- ↑ Kristni saga IV, 2.
- ↑ Almquist S. 139.
- ↑ Gesta Danorum V, 3, 7: "obscenitatis apparantus".
- ↑ Almquist S. 140 unter Hinweis auf A. B. Rooth: "Nidstången och andra stänger." In: Saga og Sed 1991 S. 73–91.
- ↑ Almquist S. 142 mit weiteren Nachweisen.
- ↑ Egils saga Kap 21; Vatnsdœla saga Kap. 33.
- ↑ Svarfdœla saga Kap. 9,14.
- ↑ Heiðarviga saga.
- ↑ Njáls saga Kap 116.
- ↑ Njáls saga Kap 124.
- ↑ Almquist S. 141.
- ↑ Beispiele aus Strauch Sp. 944.
- ↑ Diese Auslegung ist nicht ganz sicher. Sie hängt vom Begriff landi ab, das verlustig geht. Die einen sagen, es handele sich um den Grundbesitz, die anderen meinen, es sei die Heimat, was zum Verlust nur des beweglichen Vermögens und zur Landesverweisung führen würde. Hemmer Sp. 301.
- ↑ Dreimal neun Mark Buße.
- ↑ Strauch Sp. 946.
- ↑ Jørgensen Sp. 300.
Literatur
- B. Almquist: "Níð". In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Bd. 21. Berlin 2002. S. 139–143.
- David F. Greenberg: The Construction of Homosexuality, Chicago 1988.
- Edda (Ältere), in: Neckel, Gustav (Hg.): Edda. Die Lieder des Codex Regius nebst verwandten Denkmälern, Teil 1, Text, ediert von Hans Kuhn, 4. Auflage, Heidelberg 1962.
- Ragnar Hemmer: "Niddingsværk (Sverige og Finland)" In: Kulturhistorisk leksikon for nordisk middelkalder. Bd. 12. Kopenhagen 1967 Sp. 301–303.
- Warren Johansson: Art. Scandinavia, Medieval, in: Percy, William et. Al. (Hgg.): Encyclopedia of Homosexuality, Bd. 2, New York 1990, Sp. 1156 – 1158.
- Jens Ulf Jørgensen: "Niddingsværk". In: Kulturhistorisk leksikon for nordisk middelkalder. Bd. 12. Kopenhagen 1967 Sp. 299–301.
- Ruth Mazo Karras: Sexualität im Mittelalter. Aus dem Amerikanischen von Wolfgang Hartung, Düsseldorf 2006.
- Elmar Seebold (Ed.): Art. arg, in: Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, Berlin, New York 2002.
- Preben M. Sørenson: The Unmanly Man. Concepts of Sexual Defamation in Early Northern Society (The Viking Collection, Studies in Northern Civilization, Bd. 1), Odense 1983.
- Frederick W. Schwink: A gothic expression for Homosexual?, in: Indogermanische Forschungen. Zeitschrift für Indogermanistik und Allgemeine Sprachwissenschaft, 98 (1993), S. 231-240.
- D. Strauch: "Neidingswerk". In: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte. Berlin 1984. Bd. 3 Sp. 944–947.
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