- Niederschwellig
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Eine Einrichtung oder ein Angebot heißt im sozialen Kontext niedrigschwellig, wenn sie ohne große Hemmschwelle zu besuchen oder in Anspruch zu nehmen ist; geradezu als eine „Ermöglichungsschwelle“: Um die Menschen besser zu erreichen, sind solche Gelegenheiten häufig stärker als „konventionelle“ (z. B. Therapieangebote) nutzerorientiert. Wann sie als niedrigschwellig gelten können, hängt immer auch von der Situation, vom Blickwinkel des Betroffenen und dem des Professionellen (z. B. Sozialarbeiters, Sozialpädagogen …) ab.
Zielsetzung
Niederschwellige Einrichtungen sollen die erreichen, die reguläre hochschwellige Angebote aus Angst oder Scham nicht nutzen. Sie vermitteln häufig (auf Wunsch des Klienten) an konventionelle Angebote; und geben aus denen auch Rückzugsmöglichkeiten.
Beispiele
Häuser der Offenen Tür, wie Nachbarschaftszentren oder Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung.
Allgemeine Anlaufpunkte, etwa die Bahnhofsmission als niedrigschwellige Einrichtung.
Einrichtungen für Drogenabhängige und Menschen ohne feste Unterkunft (zum Beispiel Erfüllung der Grundbedürfnisse wie Essen und Schlafen).
Mobile Beratungsangebote, sie werden bewusst weitgehend in die vorhandene Szene/Subkultur integriert. (Das Erscheinungsbild der Sozialarbeiter und ihrer Materialien; etwa für Konsumenten von und Menschen, die mit Drogen in Kontakt kommen).
Telefonseelsorge u. a. für einmalige/seltene Notlagen.
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