Allgemeiner Sozialer Dienst

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), zunehmend auch als KSD (Kommunaler Sozialdienst) bezeichnet, ist von seiner Aufgabenstellung her ein sehr breit angelegter kommunaler sozialer Dienst. Er umfasst ganzheitliche Hilfe zielgruppen- und problemübergreifend, aber auch ämterübergreifend. Der ASD ist wesentlicher Garant der sozialen Grundversorgung für Familien und Kinder. Die Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit bilden die Sozialgesetze, insbesondere das SGB VIII und das SGB XII , sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist häufig ein Angebot des Jugendamtes.

Vielfach wird der Begriff Allgemeiner Sozialdienst synonym für Allgemeine Sozialberatung verwandt. Eine wesentliche inhaltliche Unterscheidung besteht jedoch in der Ausrichtung des ASD auf die Bereiche Kinder, Jugendliche, Familie, Erziehung, wohingehend die Allgemeine Sozialberatung ein erheblich umfassenderes Feld der sozialen Arbeit, schwerpunktmäßig in den Bereichen Hilfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen, Sozial- und Sozialhilferecht (u. a. SGB II, SGB XII) abdeckt.

Prinzipien für die Arbeit des ASD

Die Prinzipien für die Arbeit des ASD sind (Vgl. Textor 1994: 53):

  • Lebensweltorientierung: Verlangt von der Fachkraft, sich auf den Familienalltag, die Arbeitssituation, den Lebensstil und das Freizeitverhalten des Klienten einzustellen. Es muss sich von den eigenen Normalitätsvorstellungen distanziert werden können.
  • Ganzheitlichkeit: die ganze komplexe Realität der Klienten muss berücksichtigt werden. Also die Gesamtsituation, die Vielschichtigkeit der Problemursachen, die vielfältigen Möglichkeiten der Hilfegewährung. Das kann nur geschehen, wenn systemische oder ökologische Ansätze verwendet werden und alle Systembeziehungen und Teilebenen berücksichtigt werden. Klienten haben nur einen Ansprechpartner.
  • Prävention: Die Verhütung von Problemen ist effektiver und kostengünstiger als deren Behebung.
  • Hilfe zur Selbsthilfe: Die Eigenkräfte der Klienten sollen so gestärkt werden, dass sie sich selbst aus den jetzigen und zukünftigen Problemlagen befreien können.
  • Partizipation: Klienten sollen ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen können und freiwillig mitarbeiten.
  • Integration: Eine Ausgrenzung der Klienten aus der Gesellschaft soll verhindert oder rückgängig gemacht werden.
  • Bürgernähe: Die Hilfe des ASD muss niederschwellig erreichbar sein. Das setzt oft eine dezentrale Struktur voraus.
  • Keine Trennung von Innen- und Außendienst: Hilfemanagement aus einer Hand.

Der umfängliche Aufgabenkatalog des ASD ist Organisationsfolge der Komplexität sozialer Problemlagen, die einen breiten Handlungsrahmen erfordern. Der breit gefächerte Arbeitsauftrag macht Schwerpunktbildungen bei den einzelnen Mitarbeitern als Vertiefungswissen notwendig.

Aufgaben

Aufgaben des ASD sind beispielsweise:

  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Konfliktsituationen
  • Bei Bedarf, Vermittlung von geeigneten und qualifizierten Jugendhilfemaßnahmen (Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)
  • Schutz für Kinder und Jugendliche bei körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung

Der ASD hat sich aus der kommunalen Familienfürsorge entwickelt. Sein Arbeitsbereich ist insbesondere die Familie und ihr Umfeld, für deren Lebensqualität bzw. Problembewältigung sowohl Angebote der Jugendhilfe, der Sozialhilfe wie der Gesundheitshilfe erforderlich sein können. Ferner sind die Dienstleistungen auf alte, kranke und behinderte Menschen ausgerichtet. Der ASD soll die Ursachen für (potentielle) Notsituationen erkennen und vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe geben. Durch Clearing- und Koordinationsfunktionen sowie Case Management soll er dazu beitragen , dass dem Bürger alle Angebote der sozialen Infrastruktur zugänglich sind.

Die Aufgaben des ASD werden von Dipl. Sozialarbeitern und Dipl. Sozialpädagogen erfüllt. Verwendete Arbeitsansätze sind insbesondere die Einzelhilfe, die soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit sowie sozialtherapeutische Methoden.

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