Niederspannungsanschlussverordnung

Niederspannungsanschlussverordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Kurztitel: Niederspannungsanschlussverordnung
Abkürzung: NAV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: §§ 11, 18, 21b, 24, 48, 115 EnWG
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Energierecht
Fundstellennachweis: 752-6-6
Datum des Gesetzes: 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477)
Inkrafttreten am: 8. November 2006
Letzte Änderung durch: Art. 4 VO vom 3. September 2010
(BGBl. I S. 1261, 1280)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
9. September 2010
(Art. 9 VO vom 3. September 2010)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (Langtitel: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung; Abkürzung: NAV) regelt das Verhältnis zwischen dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) und den Abnehmern von Elektrizität der allgemeinen Versorgung. Hiermit sind die so genannten Tarifkunden gemeint, im Gegensatz zu so genannten Sonderkunden.

Die Verordnung wurde am 1. November 2006 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie ist am 8. November 2006 in Kraft getreten und hat für den Netzbereich die bis zu diesem Zeitpunkt gültige „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (Elektrizitäts-Versorgungsbedingungen-Verordnung – AVBEltV)” vom 21. Juni 1979 (BGBl. S. 684) abgelöst. Die Verordnung hat den Charakter der eher bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie man diese von anderen Unternehmen kennt.

Die NAV zeichnet sich im Vergleich zu der früher gültigen AVBEltV durch deutlich kundenfreundlichere Regelungen aus. So muss jetzt zum Beispiel das EVU im Fall einer Versorgungsunterbrechung bei hieraus entstandenen geltend gemachten Schäden nachweisen, dass dieses oder dessen Erfüllungsgehilfen (also die Mitarbeiter des EVUs) oder dessen Verrichtungsgehilfen (also Drittunternehmen, die für das EVU tätig werden können) nicht schuldhaft gehandelt haben um einer Schadensersatzpflicht nicht nachkommen zu müssen (Beweislastumkehr).

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Anschlussnutzungsvertrag — Der Anschlussnutzungsvertrag ist in der deutschen Elektrizitätswirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber. Der Anschlussnutzer ist der Kunde, der den Anschluss zur Entnahme der elektrischen Energie nutzt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Netzanschlussvertrag — Der Netzanschlussvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer eines Objektes (z. B. eines Hauses bzw. Grundstücks), das an das Netz des… …   Deutsch Wikipedia

  • TAB 2000 — Die TAB 2000 sind die seit dem Jahr 2000 gültigen Versionen der Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Verteilungsnetzbetreiber in Deutschland. Sie legen deren Anforderungen an die elektrischen… …   Deutsch Wikipedia

  • TAB 2007 — Die TAB 2007 sind Technische Anschlussbestimmungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Verteilnetzbetreiber in Deutschland, die vom Jahr 2008 an Verwendung finden. Technische Anschlussbestimmungen sind Allgemeine… …   Deutsch Wikipedia

  • Technische Anschlussbedingungen — Die TAB 2000 sind die seit dem Jahr 2000 gültigen Versionen der Technischen Anschlussbestimmungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Verteilungsnetzbetreiber in Deutschland. Sie legen deren Anforderungen an die elektrischen… …   Deutsch Wikipedia

  • VEFK — Die Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen (elektrotechnischen) Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Verantwortliche Elektrofachkraft — Die Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen (elektrotechnischen) Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundversorger — ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, welches die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Häufig wird dies das örtliche Stadtwerk sein. Haushaltskunden nach… …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Baukostenzuschuss — Ein Baukostenzuschuss ist ein finanzieller Zuschuss bei der Errichtung von neuen Anlagen, welcher von staatlichen Stellen an den Anlageneigentümer gezahlt wird oder von Versorgungsbetrieben für die Erschließung von Grundstücken verlangt wird.… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”