Niedrigenergiehaus

Niedrigenergiehaus

Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man einen Energiestandard für Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die gewisse geforderte energietechnische Anforderungsniveaus unterschreiten.

Inhaltsverzeichnis

Bautechnische Standards

Deutschland: EnEV

Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der Novellierung vom 1. Oktober 2009. Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit vom von einem durch die EnEV definierten Referenzhaus (Gebäude gleicher Architektur mit vorgegebenen U-Werten für alle Bauteile) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT' des Gebäudes und den Primärenergiebedarf. Einen Bezug auf das A/V Verhältnis, wie bei der EnEV 2007 besteht nicht mehr.

In Norddeutschland gelten strenge Anforderungen an den Begriff Niedrigenergiehaus. Der seit 1990 mit mehr als 35.000 Häusern und Wohnungen mit am meisten verbreitete Typ ist der „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein“ – hier muss der nach EnEV für das Gebäude maximal zulässige Primärenergiebedarf [Q′′p (kWh/m²a)] um mindestens 20 % und der maximal zulässige Spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust [H′t (kWh/m²a)] (EnEV Anhang 1 Tabelle 1) um mindestens 30 % unterschritten werden. Die Gebäude müssen mit einer definierten Be- und Entlüftung (mechanischen Be- und Entlüftungsanlage) ausgerüstet werden. Die Zertifizierung findet durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) statt.

Österreich: Klasse A+ und A Niedrigstenergiehaus, B Niedrigenergiehaus

Für Österreich[1] gibt es drei Standards, Niedrigenergiehaus B, Niedrigstenergiehaus A und Niedrigstenergiehaus A+ nach Bauvorschrift ÖNORM H 5055 Energieausweis für Gebäude für den – für alle Gebäude verbindlichen – Energieausweis:

Kategorien A++ bis G, Heizwärmebedarf (HWB) von Gebäuden
HWB in kWh/m2a(a) Kategorie HWB (l Heizöläquivalent)(b)
≤ 10 A++ Passivhaus 200–300
≤ 15 A+ Niedrigstenergiehaus 400–700
≤ 25 A
≤ 50 B Niedrigenergiehaus 1000–1500
≤ 100 C Zielwert nach Bauvorschrift 1500–2500(a)
≤ 150 D E F G alte, unsanierte Gebäude  > 3000(a)
(a) in den technischen Bauvorschriften 2008 wurde neugeregelt, dass der Grenzwert nicht fest, sondern von der Gebäudeform und Gebäudegröße abhängt - die Werte sind Richtwerte
(b) Bezogen auf ein Einfamilienhaus mit 150 m² und Vier-Personen-Haushalt (ohne Warmwasser)

Schweiz: Minergiestandard

In der Schweiz versteht man unter einem Niedrigenergiehaus ein nach Minergiestandard gebautes Haus.

Südtirol: KlimaHaus

In Südtirol werden die Niedrigenergiehäuser in die Klassen KlimaHaus A, B oder C eingeteilt. Das Land vergibt je nach nachweislich erreichtem Klimahausstandard eine Plakette. Klimahaus „C“ ist seit 2005 bei Neubauten als Mindeststandard vorgeschrieben.

Beispiel

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Flächen/Volumen-Verhältnis von 0,8 m²/m³ darf z. B. nach EnEV einen Primärenergiebedarf von max. 121 kWh/(m²a) und ein HT von maximal 0,49 W/(m²K) aufweisen. Je nach gewählter Heizungsanlage ergibt sich daraus der Endenergiebedarf in Litern Heizöl oder Kubikmetern Gas.

In kWh ausgedrückt: Ein Niedrigenergiehaus hat einen Heizwärmebedarf von 40–80 kWh/(m²a) (40–80 Kilowattstunden pro Quadratmeter und pro Jahr).

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Energie Tirol (Hrsg.): Energieausweis. Energiebilanz ziehen ! Wie viel Heizenergie verbraucht ein Gebäude?. Innsbruck 2009, S. 3, 5 (Aktion Tirol A++ – Eine Initiative von Land Tirol und Energie Tirol, pdf, abgerufen am 23. Dezember 2009).

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