- Nikolauslaufen
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Mit Sunnerklauslaufen (heute: Nikolauslaufen) wird ein Bremer Brauch bezeichnet, bei dem verkleidete Kinder am Abend des 6. Dezember von Haus zu Haus und Geschäft zu Geschäft laufen und um Süßigkeiten bitten. Der Begriff leitet sich aus dem niederdeutschen „Sunte“ (Sankt) Klaus ab.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Namensgeber für das Sunnerklauslaufen ist wohl Nikolaus von Myra, ein wegen seiner Menschenfreundlichkeit und Freigiebigkeit verehrter griechischer Bischof aus dem 4. Jahrhundert, der auch Schutzpatron der Kaufleute und Seeleute war.[1]
In Bremen war Nikolaus im Mittelalter auch ein beliebter Patron für Kirchen und Altäre. Es wird vermutet, dass der Brauch des Sunnerklauslaufen auf Dom- und Klosterschüler zurückgeht, die mit dem Umzug eines Kinderbischof Nikolaus um milde Spenden heischten. Dieser katholische Brauch, bei dem verschiedene plattdeutsche und hochdeutsche Lieder gesungen wurden, erhielt sich als eine Art Kostümfest auch in protestantischer Zeit. Nahmen anfangs vor allem Kinder ärmerer Schichten am Sunnerklauslaufen teil – die dabei etwas zu essen erhielten – wurde es später allgemeiner Brauch.
Der verkleidete Nikolaus wurde im 18. Jahrhundert vielfach als heidnische oder papistische Torheit angesehen, blieb als verbreiteter Brauch aber trotzdem lebendig. Die plattdeutschen Sprüche oder Gesänge wurden von den verkleideten Kindern im 19. Jahrhundert unter stampfen mit Stäben (ursprünglich Krummstab des Bischofs) vorgetragen.
Sunnerklaus, de grote Mann
Kloppt an ale Dören an
Lüttje Kinner bringt he wat,
Große steckt er in’en Sack.Ick bün so’n lütten Schipperjung,
Mutt all mien Broot verdeen’n,
Den ganzen Dag in’t water stan
Mit mine korten Been’nHalli, halli, hallo,
Nu geiht’t na Bremen to![1]Brauch heute
Das Nikolauslaufen hat mittlerweile mehr den Charakter eines großen Spaßes angenommen. In der Nachbarschaft wie in den Einkaufszentren werden die Säcke der Kinder mit Bonbons, Keksen, Obst und anderen Geschenken gefüllt, wenn die Kinder in Scharen – und meist in Eile – ihre Gedichte aufsagen.[1]
Einzelnachweise
Literatur
- Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. Edition Temmen, 2003, ISBN 3-86108-693-X
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