- Normlicht
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Als Normlicht bezeichnet man die genormten spektralen Strahlungsverteilungskurven charakteristischer Strahler.
Strahlungsverteilungen, die dem schwarzen Strahler nahezu identisch sind, werden so Farbtemperaturen zugeordnet. Diese entsprechen der emittierten Strahlung des Planckschen Strahlers bei der entsprechenden Temperatur.
In der ISO-Norm ISO 3664 sind die Kriterien für Normlicht definiert
Differenzierungsbereiche
Einige ausgesuchte Normlichtarten mit Angabe der Farbtemperatur und der Farbwertanteile:
- Normlichtart A: relative Strahlungsverteilung des planckschen (schwarzen) Strahlers mit 2856 Kelvin
- Normlichtart D65: Strahlungsverteilung mit einer Farbtemperatur von 6504 Kelvin (entspricht etwa einem grau verhangenen Himmel). Ebenfalls genormt sind D50 (bevorzugt in der Druckindustrie), D55 und D75. Die mit „D“ beginnenden Normlichtarten beinhalten UV-Anteile, die für den Menschen zwar nicht sichtbar, aber bei der Arbeit mit fluoreszierenden Oberflächen (etwa bei bestimmten Papierarten) wichtig sind. Diese Normlichtarten entsprechen Tageslicht mit dem natürlichen UV-Anteil des Sonnenlichtes.
- Normlichtarten F1 ... F12: sogenanntes Kaufhauslicht, für Leuchtstofflampen mit unterschiedlichen UV-Anteilen.
Normlichtart X (Rot) Y (Grün) Z (Blau) Farbtemperatur Anmerkung A 0,448 0,407 0,145 2856 K konventionelle Glühlampe C 0,309 0,319 0,372 6774 K Tageslicht, heute stattdessen D65 E 0,333 0,333 0,333 - Keine reale Lichtquelle.
energetischer ÄquivalenzpunktB 0,349 0,354 0,298 4874 K heute nicht mehr gebräuchlich
Glühlampe mit einer vorgeschalteten Kupfersulfat-Küvette
um Tageslicht zu simulieren.Siehe auch
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