Normtatsachen

Normtatsachen

Normtatsachen sind Tatsachen jenseits singulärer Konfliktrekonstruktion. Als generelle Tatsachen überschneiden sie sich in ihrer bisherigen sprachlichen Verwendung mit den sogenannten "Rechtsfortbildungstatsachen", "legislative facts" oder auch den "Befundtatsachen".

Bedeutung erlangen Normtatsachen nicht nur im Zivilprozess, sondern in sämtlichen Rechtsgebieten, und zwar schon bei der argumentativen Aufbereitung des materiellen Rechts. Hierbei handelt es sich um die Konkretisierung von "offenen Rechtsprogrammen" (Generalklauseln, unbestimmte Rechtsbegriffe).

Beispiele für Normtatsachen sind Regeln der ärztlichen Kunst und andere berufliche Standards, technische Normen wie beispielsweise DIN-Normen, Handelsbräuche, Verkehrsanschauungen und andere.

Literatur

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