- Normtatsachen
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Normtatsachen sind Tatsachen jenseits singulärer Konfliktrekonstruktion. Als generelle Tatsachen überschneiden sie sich in ihrer bisherigen sprachlichen Verwendung mit den sogenannten "Rechtsfortbildungstatsachen", "legislative facts" oder auch den "Befundtatsachen".
Bedeutung erlangen Normtatsachen nicht nur im Zivilprozess, sondern in sämtlichen Rechtsgebieten, und zwar schon bei der argumentativen Aufbereitung des materiellen Rechts. Hierbei handelt es sich um die Konkretisierung von "offenen Rechtsprogrammen" (Generalklauseln, unbestimmte Rechtsbegriffe).
Beispiele für Normtatsachen sind Regeln der ärztlichen Kunst und andere berufliche Standards, technische Normen wie beispielsweise DIN-Normen, Handelsbräuche, Verkehrsanschauungen und andere.
Literatur
- Eike Schmidt: Der Umgang mit Normtatsachen im Zivilprozeß. in FS Wassermann (1985), S. 807-818
- Helmut Rüßmann: Normtatsachen - Ein vorläufiger Überblick. KritV 1991, 402 bis 415
- Jürgen H. A. Sander: Normtatsachen im Zivilprozeß. Duncker & Humblodt Verlag, Berlin 1996 (= Schriften zum Prozessrecht, PR 139), ISBN 3428092414
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