Notabitur

Notabitur

Unter Notabitur, Notreifeprüfung oder Kriegsabitur wurde ein Abitur unter erleichterten Voraussetzungen verstanden. Das Notabitur gab es während des Ersten und Zweiten Weltkriegs im Deutschen Reich. In Österreich wurde diese Art der Reifeprüfung in Kriegszeiten Kriegsmatura genannt. An einigen preußischen Gymnasien wurden bereits 1870 Examen vorgezogen damit sich Studenten nach einem Notabitur als Kriegsfreiwillige melden konnten. [1]

Erster Weltkrieg

Im Ersten Weltkrieg gab es das Notabitur im kaiserlichen Deutschen Reich ab August 1914. Angesichts der Kriegsbegeisterung, die viele Jugendliche erfasste und für die der Ausdruck Augusterlebnis geprägt wurde, konnten Oberprimaner (13. Klasse) vorzeitig das Abitur ablegen, um dann freiwillig ins Heer einzutreten. Weiterhin gab es Fälle von Notreifeprüfungen für Freiwillige aus den Klassen 10 bis 13. Daneben gab es Kriegs-Notreifeprüfungen für bereits ins Heer eingetretene Oberprimaner, die hierzu von der Truppe beurlaubt worden waren. Auch einige wenige Schüler, die zum Beispiel wegen Untauglichkeit nicht in das Heer eintraten, konnten das Notabitur ablegen, da seit Kriegsbeginn nur wenige Schüler verblieben, viele Lehrer an der Front waren und deshalb der reguläre Unterricht nicht fortgeführt werden konnte.

Zweiter Weltkrieg

Das Notabitur wurde im Deutschen Reich am 8. September 1939 eingeführt, eine Woche nach Beginn des Polenfeldzuges.

Da in jeder Klasse Angehörige von immer mindestens zwei Jahrgängen waren und eventuell ein paar noch ältere Sitzenbleiber, verteilten sich die Einberufungen für eine Klasse auf viele Monate. Die mehr als ein halbes Jahr vor dem regulären Abitur Einberufenen erhielt ein Abschlusszeugnis mit dem „Reifevermerk“. Sobald die Zeit bis zum regulären Abitur weniger als ein halbes Jahr betrug und der Einberufungstermin für die ersten der restlichen Schüler bekannt war, wurde spontan ein Notabitur als vorverlegte Reifeprüfung veranstaltet, beschränkt auf den bis dahin unterrichteten Stoff. Das dauerte eine Woche und umfasste schriftliche Arbeiten von einer Doppelstunde je Unterrichtsfach, jedoch keine mündliche Prüfung.

Weil die Einberufungen im Laufe des Krieges für jeden Jahrgang jedes Jahr ein paar Monate früher erfolgten, mussten die Schüler immer zeitiger vor ihrem planmäßigen Schulabschluss die Schule verlassen. So haben ab 1943 (Jahrgänge 1926 bis 1928) die meisten Schüler die Schule mit dem Reifevermerk verlassen und nur wenige mit dem Notabitur. Zum Zeitpunkt des regulären Abiturs waren in der Klasse nur noch die Mädchen.

Schüler der Jahrgänge 1926 und 1927 wurden schon im Alter von 16 Jahren - mit jugendlicher Begeisterung - als Flakhelfer zum Dienst bei der Heimat-Flak notdienstverpflichtet; sie waren in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Geschützstellung untergebracht, auch ihr Schulunterricht fand dort statt. Auf den Reifevermerk oder das Notabitur bei ihrer Einberufung zum Wehrdienst hatte dieser Dienst bei der Heimatflak keinen Einfluss.

Das Notabitur und insbesondere der Reifevermerk wurden nach dem Zweiten Weltkrieg häufig nicht anerkannt. Hochschulen akzeptierten oft nur das reguläre, mit einer schriftlichen Prüfung bestandene Abitur mit zwei Fremdsprachen, andernfalls verlangten sie zur Aufnahme in das erste Semester eine gesonderte Prüfung. Sie stand unter der Devise „Die Prüfung dient zur Feststellung, ob der Bewerber dem Vorlesungsstoff des ersten Semesters folgen kann“. Wer nicht bestand, musste an einem dafür eingerichteten Vorsemester teilnehmen.

Einzelnachweise

  1. Franz Becker: Bilder von Krieg und Nation

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