- Hochschule
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Hochschule ist ein Oberbegriff für verschiedene wissenschaftliche, wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche oder künstlerische Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs zur beruflichen Ausbildung, Pflege der Wissenschaften und Künste durch Forschung und Lehre:
- Akademie (teilweise)
- Bauakademie
- Bergakademie
- Gesamthochschule
- Kirchliche Hochschule
- Medizinische Hochschule
- Pädagogische Hochschule
- Technische Hochschule
- Technische Universität
- Tierärztliche Hochschule
- Universität
- Wirtschafts- und Handelshochschule
Hochschulen, die künstlerisch-wissenschaftliche oder künstlerische Ausbildungen betreiben:
- Filmhochschule
- Konservatorium
- Kunstakademie
- Kunsthochschule
- Musikhochschule
- Hochschulen für Schauspielkunst
Hochschulen, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreiben:
- Duale Hochschule
- Fachhochschule bzw. Hochschule für Angewandte Wissenschaften
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
Andere Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs sind:
- Berufsakademie
- Fachakademie bzw. die weiterbildende, höhere Fachschule
- Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung betreibt und damit neues Wissen schafft, wissenschaftliche Lehre (Studium und Wissenschaftliche Weiterbildung) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht. Im Rahmen des Bologna-Prozesses werden an den Hochschulen gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master angeboten, die überwiegend die bisherigen Abschlüsse Diplom und Magister ersetzen.
Eine besondere Form der Hochschulausbildung kennzeichnet eine Fernuniversität oder Fernhochschule. Neben staatlichen Hochschulen gibt es auch private Hochschulen. Diese werden zumeist von Kirchen, Gemeinden, aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen.
Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird in den meisten Staaten durch ein spezielles Hochschulgesetz geregelt. In Deutschland ist das Hochschulsystem Ländersache und wird durch deren Hochschulgesetze geregelt. Das Hochschulrahmengesetz des Bundes, das bisher Rahmenvorgaben für die Länder gegeben hat, läuft im Rahmen der Föderalismusreform aus.
Hochschulen haben sich im Laufe der Zeit (in entsprechender Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland) zusammengeschlossen, sich spezialisiert oder umbenannt. Ein Beispiel hierfür sind Technische Hochschulen, die fast alle in technische Universität umbenannt wurden, wie erstmalig 1946 die Technische Universität Berlin. Ausnahmen sind beispielsweise die RWTH Aachen oder die ETH Zürich.
Viele Fachhochschulen bezeichnen sich seit einigen Jahren kürzer als Hochschule, meist zusammen mit dem Fachgebiet, beispielsweise 'Hochschule für Wirtschaft'. Zudem führen sie die englische Bezeichnung University[1] oder University of Applied Sciences (wörtlich übersetzt Universität für angewandte Wissenschaften). Dies begründet sich darin, dass der Begriff University in angloamerikanisch geprägten Bildungssystemen diejenigen Institutionen bezeichnet, die postgraduale Studiengänge anbieten, was in Deutschland den Hochschulen entspricht und nicht nur speziell den Universitäten. Der englische Begriff High School als wörtliche Übersetzung ist dagegen dem Schulbereich zuzuordnen.
Eine Besonderheit in Deutschland ist die Pädagogische Hochschule (PH) mit dem Vorgänger Pädagogische Akademie (PA). Die PH wurden in den 1960/70er Jahren in den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Volksschullehrerausbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Heute bestehen nur noch in Baden-Württemberg die Pädagogische Hochschulen, die erst Ende der 1990er Jahre das Habilitationsrecht erhielten. Dieses Recht war bislang auf die an der PH gelehrten Fachgebiete, also Lehrerausbildung für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen und allgemeine Pädagogik, beschränkt. Erst das neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg von 2005 brachte den Pädagogischen Hochschulen hier das uneingeschränkte Habilitationsrecht.
Nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2005 kommt auf die Hochschulen in Deutschland in den nächsten Jahren eine Lawine neuer Studienanfänger zu. Demnach soll die Zahl der Studierenden von gegenwärtig rund 1,9 Millionen[2] auf 2,2 bis 2,4 Millionen Studenten im Jahr 2011 anwachsen. Zur Bewältigung dieses Bildungsansturms müssten die Hochschulen mit zusätzlichen Planstellen für Professoren ausgestattet werden.[3] An deutschen Hochschulen betreut derzeit im Fächerdurchschnitt statistisch ein einzelner Professor etwa 52 Studenten. Genauer sind dies an Universitäten etwa 60, an Fachhochschulen etwa 38 Studenten. Die Anzahl der Studierenden ist von 1972 bis 2005 um das dreifache angestiegen (auf 1.953.504), die Anzahl der Professoren jedoch nur um das 1,8-fache (auf 37.364).[2] Nach diesen Zahlen sieht der Wissenschaftsrat einen Verbesserungsbedarf bei der Lehre an den Hochschulen, insbesondere an den Universitäten.[3] Im Vergleich dazu stehen die US-amerikanischen Eliteinstitutionen wie Harvard oder Stanford mit einem Betreuungsverhältnis von 1:10 oder besser wesentlich günstiger dar.
Aufbau und Organisation
Eine Hochschule besteht aus Fakultäten / Instituten oder Fachbereichen. Diese sind Abteilungen, an deren Spitze ein Dekan bzw. eine Dekanin steht. Der Hochschule steht eine Hochschulleitung mit einem Rektorat oder Präsidium sowie meist einem Kanzler vor. Außerdem gibt es eine zentrale Hochschulverwaltung, den Akademischen Senat sowie zentrale Service-Einrichtungen der Hochschule wie Hochschulbibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service oder Akademisches Auslandsamt.
Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden je nach landesgesetzlicher Regelung die Studierendenschaft.
Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für die Verwaltung des BAföG und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind zumeist die Studentenwerke zuständig.
Abgrenzung
Volkshochschulen sind in Deutschland dem quartären Bildungsbereich der Weiterbildung zugeordnet, allerdings entgegen ihrer Bezeichnung keine Hochschulen.[4]
Berufsakademien (BA) und Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) sind Institutionen des tertiären Bildungsbereichs, allerdings keine Hochschulen. Berufsakademie-Absolventen schließen nicht mit einem akademischen Grad, sondern mit einer staatlichen Abschlussbezeichnung, dem Bachelor (BA) oder Master (BA) oder dem Diplom (BA) bzw. Diplom (VWA) ab.
Die aus den Berufsakademien des Landes Baden-Württemberg hervorgegangene Duale Hochschule Baden-Württemberg ist eine Hochschule und verleiht Bachelor-Abschlüsse. In Kooperation mit anderen Hochschulen können DH-Studeriende auch einen Master-Abschluss erhalten, dieser wird jedoch von der Kooperationshochschule vergeben.[5]
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) sind nach Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes wie auch des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums jedoch in verschiedener Hinsicht mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbar.[6]
Fachakademien und weiterbildende höhere Fachschulen werden in Deutschland dem tertiären Bildungsbereich zugeordnet, sofern der Bildungsgang nicht weniger als 2400 Stunden hat. Abschlüsse sind das Staatsexamen oder das Diplom (FS).[7]
Listen von Hochschulen
Siehe auch
- Lehrstuhl
- Lehrauftrag
- Professur
- Hochschullehrer
- Hochschulranking
- Hochschulakkreditierung
- Hochschulkompass
- Hochschulrektorenkonferenz
- Hochschulreform
- Privatdozent
- Hochschulverband
Literatur
- Uwe Schmidt: „Kosteninformationen für universitäre Hilfsdienste. Bedarf und Erhebungskonzept“, Eul 2004, ISBN 3-89936-012-5
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Hochschule Reutlingen
- ↑ a b Wissenschaftsrat (Hrsg.): Statistische Angaben „Empfehlungen zur Qualität von Lehre und Studium“. Berlin 7. Juli 2008 (http://www.wissenschaftsrat.de/presse/hginfo_1408.pdf, abgerufen am 7. Juli 2008).
- ↑ a b Wissenschaftsrat (Hrsg.): Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium. Berlin 4. Juli 2008 (http://www.wissenschaftsrat.de/texte/8639-08.pdf, abgerufen am 7. Juli 2008).
- ↑ http://dvv-vhs.de Dachverband deutscher Volkshochschulen
- ↑ siehe z.B. http://www.dhbw.de/haeufig-gestellte-fragen
- ↑ http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/docroot/r2/blobs/pdf/recht/r_00856.pdf Rahmenstudienordnung VWA
- ↑ http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_11_07-RV-Fachschulen.pdf Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen
Weblinks
Wiktionary: Hochschule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenCommons: Hochschule – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz
- Suche und Datenbank für deutsche Hochschulen und Studiengänge
- Suche nach und Bewertung von Hochschulen in Deutschland
- Verzeichnis, Suche und Beschreibungen der Hochschulen in Deutschland
- Wegweiser für internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung
- Studienorte und Hochschulen in Deutschland – www.study-in-germany.de
- Dossier „Die unfreie Universität“ in Webmagazin Cultura21, 17. Februar 2007
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