- Notierung
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Eine (Kurs-)Notierung (auch amtliche Notiz) beschreibt die offizielle, niedergeschriebene (dokumentierte) und öffentliche (amtliche) Feststellung eines Preises (oft verbunden mit dem Börsenkurses eines Wertpapieres) an einem geregelten Markt.
Hintergründe
Die Notierung erfolgt bei Börsen im Namen des Börsenvorstandes, kann jedoch auch auf einen amtlichen Kursmakler übertragen werden. Der grundsätzliche Charakter der Notierung ist die Amtlichkeit der Preisfestsetzung, die aus der Übereinkunft von Angebot und Nachfrage resultiert. Beispiele für Notierungen sind Börsenkurse[1] und Vieh- und Fleischpreise[2]. Bei der Notierung unterscheidet man zwischen fortlaufender Notierung, die in regelmäßigen und engen Zeitabschnitten erfolgt, und Einheitskursen, die einmal täglich (z.B. immer um 12 Uhr) festgestellt werden[3].
Siehe auch
- Listing, auch als Notierung bezeichneter Zustand der Börsenregistrierung
- Börsengang, auch Notierungsaufnahme genannt
- Delisting, auch genannt Notierungslöschung
- Kotierung
Einzelnachweise
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