- Nutzlast
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Nutzlast ist die Last, die ein Fahrzeug (Flugzeug, Raumschiff, Auto, LKW etc.) aufnehmen kann, bis die maximal zulässige Gesamtmasse erreicht ist. Sie entspricht dem Masse der Zuladung, die transportiert werden kann.
In der Raumfahrt bezeichnet die Nutzlast die Masseanteile einer Rakete bzw. eines Raumschiffes, die neben dem Treibstoff transportiert werden. Diese betragen ca. 2 % des Startgewichts (siehe Trägerrakete).
Kraftfahrzeug
Nutzlast ist die Höchstlast, die das betriebsfertige Fahrzeug tragen kann, ohne dass die zulässigen Achslasten und die zulässige Gesamtmasse überschritten werden (siehe Richtlinie zu § 42 StVZO vom 15. August 1983, Verkehrsblatt 1983, S. 464).
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