- Nürnberger Exekutionstag
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Der Nürnberger Exekutionstag oder Friedensexekutionskongress diente der Klärung von Fragen, die bei der Beendigung des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden in Osnabrück und Münster offen geblieben waren. Er fand zwischen April 1649 und Juli 1650 in Nürnberg statt. Die Ergebnisse wurden im Nürnberger Reichs-Friedens-Rezess vom 26. Juli 1650 niedergelegt. Behandelt wurden insbesondere Probleme der Demobilisierung und des Truppenabzuges aus den besetzten Gebieten.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Auf dem Exekutionstag trafen sich Gesandte aus Schweden und Frankreich und solche des Kaisers. Anwesend waren weiterhin zahlreiche Abgesandte der Reichsstände.
Mit der Auflösung des Exekutionskongresses im Juli 1651 blieben noch viele Probleme bei der Gestaltung der zukünftigen Friedensordnung in Europa ungelöst. Truppen des Herzogs von Lothringen, die im westfälischen Frieden nicht mit eingeschlossen waren, bedrängten die Gebiete am Niederrhein. Die Ansprüche Schwedens im Norden des Reiches konnten erst im Stettiner Rezess vom 14. Mai 1653 mit dem Kurfürstentum Brandenburg geklärt werden. Der Große Kurfürst selbst versuchte dem Pfalzgrafen seinen Anteil am Jülisch-Klevischem Erbe streitig zu machen.
Im Rahmen des Kongresses wurde am 25. September 1649 anlässlich der Unterzeichnung des Interims-Recesß ein großes Friedensmahl veranstaltet. Gastgeber war der damalige pfälzische Graf Karl Gustav von Zweibrücken, der 1654 als Karl X. Gustav schwedischer König wurde. Dieses Ereignis wird auf dem bekannten, häufig im Rahmen von Stichen, reproduzierten Gemälde „Das große Friedensmahl“ von Joachim von Sandrart gezeigt.
Als Erinnerung an den Nürnberger Frieden und als Mahnmal für den Dreißigjährigen Krieg verfügte der Kaiser 1650 die Errichtung eines Monumentum Pacis in Nürnberg, das symbolträchtig aus abgerüsteten und eingeschmolzenden Kanonen gegossen werden sollte. Das als „Neptunbrunnen“ von Georg Schweigger und Christoph Ritter bis 1668 geschaffene barocke Monumentalwerk mit rein zivilem Figurenprogramm gelangte dann aber nicht zur Aufstellung.
Inhalt der Nürnberger Rezesse
Die Ergebnisse der Beratungen wurden in zwei Rezessen zusammengefasst: zum einen in dem sogenannten Interims-Rezess, der im September 1649 beschlossen wurde, und zum zweiten als Abschluss in dem Reichs-Friedens-Rezess vom Juli 1650.
Die Rezesse enthielten verbindliche Abmachungen zu Abrüstungs- und Finanzierungsfragen, sie können – weit mehr als der Westfälische Friede, der im Wesentlichen das Ende der Kampfhandlungen vertraglich fixierte, also im heutigen Politikverständnis eher ein Waffenstillstand war – als eigentlicher Friedensvertrag im heutigen Sinne gelten, da sie darauf abzielten eine neue Friedensordnung zu schaffen. Sie waren vor allem zugunsten der schwedischen Seite, und enthielten auch detaillierte Vereinbarungen zu Räumungen, Rückgaben und Standortveränderungen zugunsten Frankreichs im Westen des Reiches. Es wurde der Abzug und die Auflösung der schwedischen Truppen festgelegt. Die Holländische Armee konnte in dem Vertrag nicht mit berücksichtigt werden, sie blieb weiterhin in Ostfriesland und am Niederrhein präsent. Auch Spanien räumte das pfälzische Frankenthal vorerst nicht. Ein Abzug erfolgte erst 1652.
Die Rezesse bestimmen für über hundert Jahre die politische Neuordnung Mitteleuropas nach Ende des Dreißigjährigen Krieges. Sie wurden als Durchführungsbestimmungen des Westfälischen Friedens und wichtige Ergänzungen und Präzisierungen als Reichsgrundgesetz behandelt und im vollen Wortlaut in den Abschied des Reichstages vom 17. Mai 1654 aufgenommen, genannt Jüngster Reichsabschied.
Literatur
- Autorenkollektiv: Chronik der Deutschen. Bechtermünz, Augsburg 1996, ISBN 3-86047-127-9.
- Antje Oschmann: Der Nürnberger Exekutionstag 1649–1650. Das Ende des Dreißigjährigen Krieges in Deutschland. Aschendorff, Münster 1991, ISBN 3-402-05636-4, (Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte 17), (Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 1988).
Weblinks
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