- Arzt im Praktikum
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Die Ableistung einer 18monatigen Phase als Arzt im Praktikum war zum Erhalt der vollen Approbation in der Zeit von 1. Juli 1988 bis zum 30. September 2004 notwendig. Diese Regelung fand sich in der deutschen Bundesärzteordnung. Außerhalb Deutschlands gibt es beispielsweise in den Großbritannien eine vergleichbare Regelung (Junior House Officer). Als "Internship" wird in den USA hingegen einfach das erste Jahr der Facharztweiterbildung bezeichnet, Interns haben bereits eine Vollapprobation.
Am 6. Mai 2004 hat der Deutsche Bundestag durch eine Änderung der Bundesärzteordnung einstimmig beschlossen, den Arzt im Praktikum mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 abzuschaffen.
Seitdem erhalten Mediziner mit erfolgreich abgeschlossenem Studium sofort ihre Approbation als Arzt und den Status eines Assistenzarztes bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik.
Als Ziel der Einführung wurde die Verbesserung der ärztlichen Ausbildung angegeben. Bestimmte Tätigkeiten durfte ein Arzt im Praktikum nur unter direkter oder mittelbarer Aufsicht durch einen vollapprobierten Arzt ausführen. Gleichzeitig wurde die Vergütung deutlich auf ca. 1.600 bis 1.900 DM im Monat abgesenkt. So wurden häufig in Krankenhäusern einzelne Stellen für Assistenzärzte in zwei oder drei AiP-Stellen umgewandelt. Von Betroffenen wurde damals kritisiert, dass der geringeren Vergütung häufig keine bessere Ausbildung gegenüber stand, dass Ärzte im Praktikum die gleiche Arbeit leisteten, wie vorher die Assistenzärzte.
Das Ziel der Abschaffung war es, die Attraktivität von Medizinstudium und Arztberuf zu erhöhen. Während der Einführung gab es auf freie Weiterbildungsstellen regelmäßig viele Bewerber, inzwischen hatten die Kliniken Probleme, ihre Arztstellen zu besetzen. Dies sollte insbesondere dadurch erreicht werden, dass durch den Wegfall der AiP-Zeit das Einstiegsgehalt eines Arztes wieder auf das bei anderen Akademiker übliche Niveau (meist entsprechend BAT IIb) angehoben wurde. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen hauptsächlich die gesetzlichen Krankenkassen, die hierfür Mittel aufbringen, die durch Einsparungen im Zuge der 2004 begonnenen Gesundheitsreform freigeworden sind.
Die vergleichbare Institution in Österreich ist der Turnus.
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